Ministerin Steffens: 'Für eine bessere und bedarfsgerechte Verteilung von Ärztinnen und Ärzt

Ministerin Steffens: 'Für eine bessere und bedarfsgerechte Verteilung von Ärztinnen und Ärzten brauchen Länder mehr Mitspracherechte in der Planung'

ID: 403072

Ministerin Steffens: "Für eine bessere und bedarfsgerechte Verteilung von Ärztinnen und Ärzten brauchen Länder mehr Mitspracherechte in der Planung"



(pressrelations) -
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Im Rahmen eines Symposiums zum Thema "Ärztemangel in Nord-rhein-Westfalen" der Universität Witten-Herdecke und der Ärztekammer Westfalen-Lippe erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens heute (10. Mai 2011): "Die nicht bedarfsgerechte Verteilung von Ärztinnen und Ärzten, vor allem im Hinblick auf die hausärztliche Basisversorgung, ist ein großes Problem. Dieses Problem können wir als Land nicht alleine lösen, weil es zunächst auf der Bundesebene gesetzgeberisch angepackt werden muss", so die Ministerin.

Ministerin Steffens: "Neben der Abschaffung der Residenzpflicht für Ärzte und eine gerechtere Honorierung ist eine bedarfsgerechtere Ver-teilung gerade von Hausärztinnen und Hausärzten ein wichtiger Punkt im Rahmen der Gesamtverbesserung der medizinischen Versorgung. Hier brauchen die Länder mehr Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte vor allem bei der Bedarfsplanung." Die Bedarfsplanung müsse flexibler werden, sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf vor Ort orientieren und dabei die Demografie- und die Morbiditätsentwicklung der Bevölkerung berücksichtigen, sagte Steffens. Allerdings habe der Bund die entsprechenden Länderforderungen für ein Versorgungsgesetz entgegen vorheriger Zusagen nur unzureichend in die Eckpunkte eines solchen Gesetzes einfließen lassen.

Steffens dazu: "Der Bund hat seine Hausaufgaben leider nicht gemacht. Wesentliche Länder-Forderungen wie z.B. ein Initiativrecht der Länder in den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bedarfsplanung und die Beauftragung des G-BA, ein Konzept zur Morbiditätsabbildung in der Bedarfsplanung zu entwickeln, hat der Bund komplett unter den Tisch fallen lassen." Allerdings bestehe zwischen Bund und Ländern weitestgehend Konsens darüber, welche instrumentellen Veränderungen notwendig sind, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Dazu gehörten beispielsweise die Lockerung der Residenzpflicht von Ärztinnen und Ärzten, Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mobile Versorgungskonzepte.



Mit Blick auf Nordrhein-Westfalen sagte die Ministerin: "Das Hausärzteprogramm, mit dem wir diejenigen Hausärztinnen und Hausärzte fördern, die sich dazu bereit erklären, sich im ländlichen Raum in Gemeinden niederzulassen, die vom Hausärztinnen- und Hausärztemangel bedroht sind, ist ein erster Schritt. Dieses Programm wollen wir in Nordrhein-Westfalen zu einem Programm zur 'Sicherstellung der medizinischen Versorgung in NRW' weiterent-wickeln, dies wird der nächste Schritt sein."


Kontakt:
Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8618-50
Fax 0211 86185-4444
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Datum: 10.05.2011 - 20:30 Uhr
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