AHRENDT: Vorstoß von Hahn zur Sicherungsverwahrung begrüßenswert
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AHRENDT: Vorstoß von Hahn zur Sicherungsverwahrung begrüßenswert
Wir begrüßen den Vorschlag und die beispiellose Bereitschaft des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn, auch Sicherungsverwahrte aus anderen Bundesländern in einer speziell dafür vorgesehen Einrichtung in Hessen aufzunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011 insbesondere den Vollzug der Sicherungsverwahrung, der in die Zuständigkeit der Länder fällt, beanstandet. Nach Maßgabe der Karlsruher Richter muss das verfassungsrechtliche Abstandsgebot zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung strikt eingehalten werden. Justizminister Hahn nimmt seine Verantwortung diesbezüglich voll wahr und macht den ersten Schritt auf seine Kollegen.
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Datum: 12.05.2011 - 04:15 Uhr
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