"Gefällt mir"-Schaltfläche ist nicht wettbewerbswidrig
Nach dem Landgericht Berlin hat nun auch das nächsthöhere Kammergericht Berlin entschieden, dass sich Onlinehändler bei der Verwendung von Facebook-Plug-Ins auf ihren Webseiten nicht automatisch wettbewerbswidrig verhalten. Das Kammergericht hat sich damit der Rechtsauffassung des Händlerbund e.V. angeschlossen.
"Gefällt mir"-Schaltfläche ist nicht wettbewerbswidrig(firmenpresse) - Leipzig - Ausgelöst durch den Streitfall eines Händlerbund-Mitgliedes, dem durch die Einbindung des "Gefällt mir"-Button auf seiner Webseite unlauterer Wettbewerb durch die Konkurrenz vorgeworfen wurde, bestätigt nun auch der Beschluss (http://www.haendlerbund.de/presse/KGBerlinBeschluss.pdf) (Az: 5 W 88/11) des Kammergerichts Berlin die Auffassung des Händlerbund e.V. Händler, die das Social-Media-Plug-In auf ihrer Webseite ohne zusätzlichen Hinweis auf die Nutzerdatenübermittlung verwenden, verstoßen zwar gegebenenfalls gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, handeln aber nicht wettbewerbswidrig.
Nach Beschluss (http://www.haendlerbund.de/presse/KGBerlinBeschluss.pdf) des Kammergerichts erfolgt durch die Einbindung des Plug-In keine unlautere Beeinflussung des Marktverhaltens, d.h. insbesondere des Angebotes und der Nachfrage von Waren und dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen.
Facebook-Mitglieder erhalten zwar nach Auswertung der übermittelten Daten - wie gewünscht - individuell auf sie zugeschnittene Werbung. Diese Werbung sucht jedoch allein Facebook und nicht der Händler aus. Allein durch den Vorgang der Erhebung und Weiterleitung von Nutzerdaten an Facebook werde der Händler noch nicht im wettbewerbsrechtlichen Sinne unmittelbar am Markt tätig.
"An den datenschutzrechtlichen Aufklärungspflichten der Onlinehändler ändert diese Entscheidung nichts" , betont Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbund e. V. "Ganz im Gegenteil: Um weiteren meist unberechtigten Abmahnungen vorzubeugen ist es für Onlinehändler unerlässlich, bei der Verwendung von Facebook-Plug-Ins ihre Nutzer mittels Datenschutzerklärung über die Erhebung von Kundendaten durch Facebook zu informieren."
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Datum: 13.05.2011 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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