Klarstellung: BA hat keine Erkenntnisseüber Missbrauch bei "Aufstockern"
ID: 405744
mehr Beschäftigte müssen mit Hartz IV aufstocken" muss die BA einen
Punkt klarstellen: Entgegen der Aussage einer von dpa zitierten
Sprecherin gibt es keine Erkenntnisse, die darauf hinweisen, dass
Arbeitgeber bei niedrig entlohnten Arbeitnehmern von vornherein mit
aufstockenden Leistungen aus der Grundsicherung rechnen.
Die Sprecherin hatte gesagt: "Es wird aber auch das Phänomen
geben, dass die Arbeitgeber wissen: Wenn ich nur soundsoviel zahle,
wird das aufgestockt." Für diese Aussage gibt es bislang keine Belege
oder bekannte Fälle. Das Institut für Arbeitsmarkt und
Berufsforschung hatte lediglich darauf hingewiesen, dass die Gefahr
bestehe, dass die Grundsicherung als eine Art Kombilohn genutzt
werden könnte.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.05.2011 - 18:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 405744
Anzahl Zeichen: 1122
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Nürnberg
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 238 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Klarstellung: BA hat keine Erkenntnisseüber Missbrauch bei "Aufstockern""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesagentur für Arbeit (BA) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).