ERGO Verbraucherinformation"Das Rürup-Renten-Einmaleins"

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Flexibel sparen mit staatlicher Förderung



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(firmenpresse) - Private Altersvorsorge ist eine absolute Notwendigkeit. Daran lässt der Gesetzgeber keinen Zweifel. Die Bundesregierung hat mit der Basisrente ein Modell geschaffen, mit dem sich einiges an Steuern sparen lässt. Die unter dem Namen Rürup-Rente bekannte Altersvorsorge lohnt sich vor allem für Selbstständige, gut verdienende Angestellte oder Beamte. Tatjana Höchstödter, Vorsorge-Expertin bei der ERGO Lebensversicherung, erklärt, wie man von den Vorteilen der Rürup-Rente profitiert.

Viele Menschen in Deutschland sorgen sich, ob sie im Alter ihren Lebensstandard halten können. Die Bundesregierung hat die Rürup-Rente im Jahr 2005 eingeführt und damit eine staatlich geförderte Altersvorsorge geschaffen. Die Bürger können sich damit eine finanzielle Basis für den Ruhestand aufbauen und während der Beitragszeit steuerliche Vorteile genießen. Bei der Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonom Bert Rürup, ist anders als bei der Riester-Rente jeder förderberechtigt. Es spielt bei der Basisrente keine Rolle, ob der Sparer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder nicht. "Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup-Rente häufig die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung für den Ruhestand vorzusorgen", betont Tatjana Höchstödter. "Wegen der Steuervorteile ist sie aber auch für gut verdienende Angestellte interessant. Selbst, wenn sie bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, können sie mit einer zusätzlichen Rürup-Rente noch weitere Steuern sparen."


Hohes Steuerspar-Potenzial

Die Beiträge zur Rürup-Rente können derzeit bis maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) zu 72 Prozent als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Der absetzbare Anteil steigt jährlich um zwei weitere Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die 100 Prozent erreicht sind. Das bedeutet, dass ein Ehepaar sein zu versteuerndes Einkommen mit einem heute abgeschlossenen Rürup-Vertrag im Jahr 2025 unter Umständen um bis zu 40.000 Euro mindern kann. Viele Rürup-Verträge bieten zudem einen seltenen Vorteil: Sie erlauben beliebig hohe Beitragszahlungen "Damit bleiben die Sparer flexibel", erklärt die ERGO Expertin. "Je nach finanzieller Lage können sie mal mehr, mal weniger in den Vertrag einzahlen." Das ist besonders für Selbstständige interessant. Sie können meist kurz vor Jahresende einschätzen, wie viel Steuern sie in etwa zahlen müssen. Auf dieser Grundlage können sie ihre Rürup-Zahlungen anpassen. Die Altersvorsorge wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr als monatliche Rente ausgezahlt und garantiert so eine lebenslange finanzielle Absicherung bis zum Tod. Zum 1. Januar 2012 wird diese Altersgrenze für Rürup-Renten auf 62 Jahre angehoben.




Sicher auch bei Arbeitslosigkeit und Pleite

Für die Rürup-Rente spricht außerdem, dass das gesparte Kapital insbesondere in der Einzahlungsphase vor Gläubigern sicher ist. Die Sparer können daher auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten beruhigt sein: "Die Rürup-Rente kann nicht in die Insolvenzmasse einbezogen werden", erklärt Tatjana Höchstödter. "Und während der Ansparzeit kann sie auch nicht gepfändet werden." Arbeitnehmer, die ihre Stelle verlieren und länger arbeitslos bleiben, sind ebenfalls geschützt: Das gesparte Kapital wird beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als anrechenbares Vermögen berücksichtigt. "Allerdings kann dann auch der Sparer selbst bei Bedarf nicht darüber verfügen", gibt die Fachfrau zu bedenken. "Eine Kapital- oder Teilkapitalauszahlung ist beim Rürup-Sparen nicht möglich." Das ist vom Gesetzgeber so gewollt. Ziel der Förderung ist, dass die Rürup-Sparer sich im Ruhestand auf eine feste, monatliche Rente verlassen können. Die Versicherer garantieren eine bestimmte Verzinsung der Beiträge und schütten darüber hinaus eine Überschussbeteiligung aus.

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