Urteil: Parkende Fahrzeuge dürfen nicht Radfahrwege blockieren
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Urteil: Parkende Fahrzeuge dürfen nicht Radfahrwege blockieren
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, sehen die gesetzlichen Bestimmungen das Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs im Fall einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern ausdrücklich vor. Dafür reiche das Hineinragen des geparkten Autos in den Radweg bereits aus - allerdings erst ab einer gewissen Größe des Grades der Behinderung.
Entscheidend ist, ob das falsch abgestellte Fahrzeug in der konkreten Situation ein deutliches Hindernis darstellt. Radfahrer jedenfalls müssen grundsätzlich nicht damit rechnen, dass ihr Radweg blockiert ist - und sei es auch nur teilweise. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt.
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Datum: 17.05.2011 - 06:30 Uhr
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