Ausweispflicht für Hund und Katz im Ausland
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Ausweispflicht für Hund und Katz im Ausland
Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist. In Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten bis zum 31. Dezember 2011 zusätzliche Auflagen wie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis sowie Behandlungen gegen Bandwurm und Zecken.
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU.
Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang.
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Datum: 17.05.2011 - 12:01 Uhr
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