Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer
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Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäßausgestellte Rechnung besitzt.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt hierzu: Dies erfordert, dass die dem Unternehmer erteilte Rechnung den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht. Danach hat die Rechnung u. a. entweder eine dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer oder dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu enthalten.Enthält die Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger - vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung - nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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Datum: 17.05.2011 - 18:02 Uhr
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