BLL e. V.: Wer eine 'Restaurant-Ampel' will, muss sie auch finanzieren können - Bundesländer können Aktualität der Kontrollergebnisse nicht sicherstellen
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BLL e. V.: Wer eine 'Restaurant-Ampel' will, muss sie auch finanzieren
können - Bundesländer können Aktualität der Kontrollergebnisse nicht
sicherstellen
DGAP-Media / 19.05.2011 / 10:45
Berlin - Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
warnt angesichts der anstehenden Entscheidung der
Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK)über eine sogenannte
'Restaurant-Ampel' vor unzureichenden Rahmenbedingungen. Nach seiner
Auffassung kann eine bundesweit einheitliche Veröffentlichung von
Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle nur dann funktionieren,
wenn die zuständigen Bundesländer ihre personellen und finanziellen Mittel
dazu deutlich aufstocken. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst
sagte: 'Es ist Wunschdenken zu glauben, dass solche Modelle ohne große
Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden können. Wer ein
aussagekräftiges Hygiene-Kennzeichnungssystem etablieren möchte, muss für
die dazu notwendigen häufigeren Kontrollen das nötige Geld in die Hand
nehmen. Es sieht nicht so aus, als ob alle Bundesländer hierzu wirklich
bereit sind.'
Der BLL ist sich in diesem Punkt mit dem Bundesverband der
Lebensmittelkontrolleure e. V. einig, der wiederholt eine Aufstockung der
Zahl der Kontrolleure gefordert hat. Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft
ist für ein Kennzeichnungssystem wie eine 'Restaurant-Ampel' entscheidend,
dass es bundesweit einheitlich ausgestaltet ist, den Verbraucher aktuell,
sachlich und nicht bewertend informiert sowie den Schutzinteressen der
Wirtschaft Rechnung trägt. Diese Anforderungen sind bislang aber nicht
gegeben. Horst erläuterte: 'Aus Wettbewerbsgründen muss sichergestellt
sein, dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Das geht aber nur, wenn
die amtlichen Lebensmittelkontrollen deutschlandweit regelmäßig und
zeitlich eng getaktet durchgeführt werden. Außerdem muss es bei einem
negativen Befund eine zeitnahe Nachkontrolle geben.' Das gehe aber nur bei
einer ausreichenden Personaldecke in allen Bundesländern. Schließlich hat
die Bekanntgabe eines veralteten Hygienebefunds für die Verbraucherüberhaupt keinen Wert, während sie für die Betriebe den wirtschaftlichen
Ruin bedeuten kann. BLL-Hauptgeschäftsführer Horst betonte: 'Ohne eine
drastische Verstärkung der Lebensmittelkontrollbehörden der Länder gibt es
keine Vergleichbarkeit und ohne Vergleichbarkeit ist eine
,Restaurant-Ampel' eine Verbrauchertäuschung.'
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette -
Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie
zahlreiche Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Marcus Girnau
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129
Fax: +49 30 206143-229
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