Neue Westfälische (Bielefeld): Empörung über Sex-Party
kein Grund für Versicherungskündigung
ID: 409584
der Ergo-Versicherungsgruppe empört sind, können deswegen nicht ohne
Weiteres ihre Verträge kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aus
moralisch-ethischen Gründen gebe es nicht, sagte
Versicherungs-Experte Wolfgang Büser der in Bielefeld erscheinenden
Neuen Westfälischen. Büser rät den Verbrauchern, das
Geschäftsverhältnis zu überdenken. "Wer seine Lebensversicherung
kündigt, muss aber mit Verlusten rechnen."
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PETER STUCKHARD" alt="Neue Westfälische (Bielefeld): Pflegenoten
Mühsamer Fortschritt
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Datum: 19.05.2011 - 19:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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