Schiedsgericht entscheidet über Modalitäten des Ausstiegs von Siemens aus Areva NP
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Schiedsgericht entscheidet über Modalitäten des Ausstiegs von Siemens aus Areva NP
Das Schiedsgericht beschränkte die Wirksamkeit des in der Gesellschaftervereinbarung des ehemaligen Joint Ventures vorgesehenen Wettbewerbsverbots auf vier Jahre. Das Wettbewerbsverbot läuft demnach bis zum 25. September 2013. Die Gültigkeit des Wettbewerbsverbots beziehungsweise seine Dauer wird derzeit auch von der Europäischen Kommission geprüft.
Das Schiedsgerichtsverfahren war seit April 2009 anhängig. Siemens hatte Anfang 2009 sein Joint Venture mit Areva S.A. gekündigt und den Ausstieg im März 2011 vollzogen.
Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein weltweit führendes Unternehmen der Elektronik und Elektrotechnik. Der Konzern ist auf den Gebieten Industrie und Energie sowie im Gesundheitssektor tätig. Siemens steht seit über 160 Jahren für technische Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität. Siemens ist außerdem weltweit einer der größten Anbieter umweltfreundlicher Technologien. Mehr als ein Drittel des Konzernumsatzes entfällt auf grüne Produkte und Lösungen. Insgesamt erzielte Siemens im vergangenen Geschäftsjahr, das am 30. September 2010 endete, auf fortgeführter Basis (ohne Osram und Siemens IT Solutions and Services) einen Umsatz von 69 Milliarden Euro und einen Gewinn nach Steuern von 4,3 Milliarden Euro.
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Datum: 21.05.2011 - 07:30 Uhr
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