Klageflut ist nur zu stoppen, wenn Hartz IV und Sanktionen abgeschafft werden
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Klageflut ist nur zu stoppen, wenn Hartz IV und Sanktionen abgeschafft werden
Die so genannte Klageflut bei Hartz IV ist Ausdruck eines Gesetzes, was Armut und Ausgrenzung verursacht, nicht verfassungskonform und außerdem auch handwerklicher Pfusch ist. Darüber hinaus werden massenhaft rechtswidrige Bescheide von den Hartz-IV-Behörden ausgestellt.
2010 wurden 34,6 Prozent der Widersprüche zumindest teilweise zugunsten der Hartz-IV-Beziehenden entschieden. 45,3 Prozent der Klagen waren ein Erfolg für die Klägerinnen und Kläger mit Hartz-IV-Bezug. Bei Widersprüchen gegen die Sanktionen bei Hartz IV wurden 42,1 Prozent zumindest teilweise zugunsten der Hartz-IV-Beziehenden entschieden.
Klagen gegen die Sanktionen bei Hartz IV waren sogar zu 60 Prozent für die Betroffenen erfolgreich.
Die Klageflut bei Hartz IV ist nur zu stoppen, wenn Hartz IV abgeschafft wird. Sanktionen sind grundrechtswidrig und gehören sofort komplett gestrichen. Das entlastet Gerichte und schützt Bedürftige vor existenziellen Gefährdungen.
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Datum: 21.05.2011 - 09:30 Uhr
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