Falk Fonds 72 – CLLB Rechtsanwälte erzielen Urteil für Anleger vor dem Landgericht Frankfurt
Anleger sollten die zum Jahresende drohende absolute Verjährungsfrist im Auge haben
Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Anlageberatungsgesellschaft zur Rückzahlung des für den Erwerb des Fonds aufgewendeten Geldes abzüglich erhaltener Ausschüttungen. Dies Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an dem sich in Liquidation befindlichen Fonds.
Anlegern von Immobilienfonds, die in Schieflage geraten sind, empfiehlt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Schadensersatzansprüche aus einem Fondserwerb vor dem Jahre 2002 spätestens Ende dieses Jahres verjähren dürften, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Überprüfung des Falles und eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
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www.cllb.de
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 23.05.2011 - 14:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 411154
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Ansprechpartner: Hendrik Bombosch
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
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