Tod eines unterernährten Babys muss erneut aufgeklärt werden
ID: 413294
Tod eines unterernährten Babys muss erneut aufgeklärt werden
Die zur Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte versorgte und betreute ihre im Mai 2008 geborene Tochter gemeinsam mit ihrem 21-jährigen Lebensgefährten seit Oktober 2008 nur noch unzureichend. Auch nachdem sich der sichtbar schlechte körperliche Zustand des Kindes ab Februar 2009 lebensbedrohlich verschärfte, nahmen die Angeklagten keine ärztliche Hilfe in Anspruch. Der zuständigen Betreuerin des Jugendamtes spiegelte die Mutter vor, dass alles in Ordnung sei. In der Nacht vom 10. auf den 11. März 2009 verstarb das Kind; aufgrund gerichtsmedizinischer Erkenntnisse ist ein von der Unterernährung unabhängiger plötzlicher Kindstod nicht sicher ausgeschlossen worden.
Das Jugendschwurgericht des Landgerichts Hamburg hat beide Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu Jugendstrafen verurteilt und deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten den lebensbedrohlichen Zustand erkannt und den Tod des Kindes in Kauf gebilligt hatten. Es hat jedoch angenommen, beide Angeklagten seien von einem Tötungsversuch durch Unterlassen strafbefreiend zurückgetreten, indem sie nach Auffinden des ? von ihnen nicht erkannt ? bereits verstorbenen Kindes den Notarzt alarmierten.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil insgesamt aufgehoben und die Sache an eine andere Jugendschwurgerichtskammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof beanstandet die Begründung, mit der das Landgericht den Angeklagten eine Unkenntnis vom Tod des Kindes im Zeitpunkt ihrer vorgeblichen Rettungsbemühungen zugebilligt hat. Er beanstandet auch die Strafzumessung des Landgerichts, namentlich die Anwendung von Jugendstrafrecht gegen den im Zeitpunkt der Eskalation des Geschehens bereits erwachsenen Angeklagten. Das neue Tatgericht wird auch die Frage des Tötungsvorsatzes und der Todesursache in eigener Verantwortung umfassend zu klären haben.
Urteil vom 24. Mai 2011 ? 5 StR 565/10
Landgericht Hamburg ? 617 Ks 15/09 ? Urteil vom 16. Juli 2010
Karlsruhe, den 25. Mai 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 25.05.2011 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 413294
Anzahl Zeichen: 2534
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 347 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tod eines unterernährten Babys muss erneut aufgeklärt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
LINDNER: ?Stiftung Datenschutz? ist Schlüsselvorhaben (25.05.2011) ...
ellvertretende FDP-Sprecherin KATHRIN KLAWITTER teilt mit: Berlin. Zur Ankündigung der Bundesverbraucherministerin, eine "Stiftung Datenschutz" schaffen zu wollen, erklärt FDP-Generalsekretär CHRISTIAN LINDNER: "Die FDP begrüßt die Ankündigung der Bundesverbraucherministe
LINDNER begrüßt Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion zum Kooperationsverbot (24.05.2011) ...
Die stellvertretende FDP-Sprecherin KATHRIN KLAWITTER teilt mit: Berlin. Zur Entscheidung der FDP-Bundestagsfraktion, eine Aufhebung des bildungspolitischen Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern zu fordern, erklärt FDP-Generalsekretär CHRISTIAN LINDNER: "Die heutige Entscheid
Schwesig: Das Thema Kindesmissbrauch darf nicht zu den Akten gelegt werden ...
Zur Vorstellung des Abschlussberichts der Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende, die Ministerin für Soziales und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig: Vor etwas mehr als einem Jahr hat
Bestätigung eines politisch motivierten Schuldspruchs ? ein falsches Signal ...
Zu der Bestätigung des Urteils im Berufungsverfahren gegen den ehemaligen Yukos-Chefs Michail Chodorkowskij und seinen früheren Geschäftspartner Platon Lebedew erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Schockenhoff: "Das Inkrafttreten des Schuldspru




