Von der Leyen: 'Jetzt Menschen in richtige Jobs bringen'Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
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Von der Leyen: "Jetzt Menschen in richtige Jobs bringen"Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Ursula von der Leyen: "Oberstes Kernziel ist und bleibt der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit. Wir wollen den Aufschwung nutzen, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit verstärkt in richtige Jobs zu bringen. Dafür gestalten wir den Instrumentenkasten, den die Vermittler in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit zur Verfügung haben, übersichtlicher und effektiver. Wir geben den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern mehr Flexibilität und den Entscheidungsspielraum, den sie brauchen, um Menschen schneller und passgenauer zu helfen, als das bisher der Fall ist. Jeder Tag, den Arbeitsuchende früher auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden nutzt der Wirtschaft und spart dem Steuer- und Beitragszahler bares Geld."
Die Kernziele des Gesetzentwurfs:
1. Mehr Verantwortung für die Experten vor Ort / weniger Mitnahmeeffekte
Beispiel Gründungszuschuss:
- Der Gründungszuschuss wird neu justiert, indem er von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt wird. Gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit, denn eine Gründungsförderung muss künftig früher beantragt werden und entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall.
- Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten prüfen dabei sachverständige Experten der Verbände und IHKen vor Ort.
- Die erforderliche Restanspruchdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 ?) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer liegt weiterhin bei 15 Monaten.
- Änderungen beim Gründungszuschuss führen zu Minderausgaben von 1,03 Milliarden Euro 2012 und 1,33 Milliarden Euro in den Folgejahren (Ausgaben 2010: 1,869 Mrd. Euro).
Beispiel Ein-Euro-Jobs:
Kammern, Wirtschaftsverbände und Bundesrechnungshof haben wiederholt moniert, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Eine Wirkungsanalyse des IAB zeigt, dass Ein-Euro-Jobber in der Zeit ihres Einsatzes geringere Beschäftigungschancen haben. Bisher gab es keine Kostendeckelung der Maßnahmekosten für Ein-Euro-Jobber, was zur Folge hatte, dass die Pauschalen in Einzelfällen bis zu 1.000 Euro betrugen, ohne dass ein entsprechender Betreuungsaufwand nachgewiesen wurde.
- Ein-Euro-Jobs werden konsequent nachrangig ausgestaltet. Vorrang haben Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt und Qualifizierung.
- Ein-Euro-Jobs sind bislang das weitaus am häufigsten genutzte Förderinstrument in den Jobcentern. Bis zu im Durchschnitt 300.000 Ein-Euro-Job-Förderungen im letzten Jahr kosten 1 Milliarde Euro. Hiervon ging nur ein Drittel der Ausgaben an Arbeitslose, aber zwei Drittel an die Träger der Maßnahmen.
- Die Höhe der Maßnahmekosten wird jetzt durch eine Grundpauschale (30 Euro) und eine Zusatzpauschale für nachweislich betreuungsintensive Fälle (bis zu 120 Euro) gesetzlich begrenzt.
- Zur Unterstützung der Leistungsberechtigten können Ein-Euro-Jobs mit sonstigen Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen kombiniert werden. Hierüber entscheidet das Jobcenter vor Ort.
2. Aktivieren von Arbeitskräften
Beispiel berufliche Weiterbildung:
Alle Förderungsmöglichkeiten bleiben erhalten, allerdings werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst.
- Die Förderung der Weiterbildung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird nicht nur entfristet, sondern es wird auch die Möglichkeit einer anteiligen Übernahme der Maßnahmekosten durch die Bundesagentur eröffnet. Bisher gab es nur das Prinzip "Alles oder nichts", also entweder wurde komplett gefördert oder gar nicht.
- Das Gutscheinsystem für die berufliche Weiterbildung bleibt erhalten.
3. Mehr Effizienz
Beispiel Eingliederungszuschüsse:
Derzeit haben wir eine Vielzahl an Rechtsgrundlagen für eine Förderung mit Eingliederungszuschüssen, die sowohl von Vermittlern als auch Arbeitgebern und Geförderten vollkommen unübersichtlich empfunden wird.
- Eingliederungszuschüsse werden daher gezielt vereinheitlicht. Statt sechs verschiedener Eingliederungszuschüsse vom allgemeinen Zuschuss bis hin zu besonderen Zuschüssen für ältere Arbeitnehmer und Jugendliche gibt es nun eine allgemeine Grundnorm, die Flexibilität und eine passgenaue Förderung ermöglicht. Umständliche Prüfungen alternativer Tatbestände entfallen künftig.
- Eingliederungszuschüsse können danach auch künftig bis zu 50% des Arbeitsentgeltes betragen und bis zu 12 Monaten gewährt werden.
- Für behinderte und schwerbehinderte Menschen bleiben erweiterte Förderhöhen und -dauern möglich.
Beispiel Öffentlich geförderte Beschäftigung:
Sie kann ein wichtiger Baustein sein, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Evaluation hat jedoch gezeigt, dass zu häufig die Falschen in den Maßnahmen landeten und - zumal bei unbefristeter Förderung - Menschen Chancen verbaut wurden, wieder in einen regulären Job zu wechseln ("Lock in-Effekt"). Nicht selten wurde die Förderung des Bundes vor Ort auch zweckwidrig eingesetzt. Häufig stand weniger die mögliche Rückkehrperspektive der beschäftigten Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt im Fokus, sondern der Erhalt gemeinnütziger Strukturen und kommunaler Angebote.
- Für verfestigt Langzeitarbeitslose, die langfristig keine Chance auf den Eintritt in das Erwerbsleben haben, bleibt auch nach der neuen Gesetzeslage der Einsatz in öffentlich geförderter Beschäftigung möglich: Darauf können und wollen wir nicht verzichten. Sie darf aber nicht Endstation sein und die Chancen auf ungeförderte Beschäftigung nicht verdrängen.
- Arbeitsuchende ohne unmittelbare Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarktkönnen innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums in der Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse (2 Jahre) und Arbeitsgelegenheiten (2 Jahre) eingesetzt werden. Ziel ist, durchgehende Förderketten zu vermeiden, denn die führen laut Evaluation häufig dazu, das die Betroffenen Chancen zur Eingliederung in reguläre Arbeitsverhältnisse verpassen (Lock in-Effekt).
- Die Förderung dient allein den arbeitsuchenden Menschen und ihrer arbeitsmarktpolitischen Perspektive und nicht der öffentlichen oder gemeinnützigen Aufgabenerfüllung, der Absicherung dazu aufgebauter Strukturen oder der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben.
- Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) werden abgeschafft. Sie wurden in den vergangenen Jahren kaum noch genutzt und haben in Bezug auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt eine eindeutig negative Wirkung.
4. Mehr Flexibilität:
Bei Langzeitarbeitslosen, bei denen in angemessener Zeit nicht mit Aussicht auf Erfolg auf das Regelinstrumentarium des SGB II oder SGB III zurückgegriffen werden kann, gibt es die Möglichkeit, freie Eingliederungsleistungen anzubieten.
- Die Jobcenter bekommen mehr Gestaltungsspielraum als bisher, um eigene Förderinstrumente für die Eingliederung in Arbeit zu entwickeln.
- Das Verbot, von gesetzlich geregelten Leistungen abzuweichen oder diese aufzustocken, wird für die Förderung von Langzeitarbeitslosen vollständig aufgehoben.
Eine Qualifizierungsinitiative soll Personal der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter in die Lage versetzen, Arbeitsuchende noch effizienter und passgenauer in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erhalten die Vermittler mehr Entscheidungsspielräume, die dank guter Schulung richtig genutzt werden sollen.
Aber auch die Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen werden stärkeren Qualitätskontrollen unterzogen. Künftig bedürfen grundsätzlich alle Träger und diejenigen Maßnahmen, die mittels eines Gutscheins in Anspruch genommen werden können, einer externen Zulassung.
Ursula von der Leyen: "Wenn wir den Fallmanagern mehr Verantwortung zubilligen, ist es zwingend, dass wir auf Stabilität beim Personal setzen und verstärkt in ihre Aus- und Weiterbildung investieren. Deswegen kommt die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur zur rechten Zeit. Wir werden aber auch stärker auf die Qualität derjenigen achten, die Arbeitslose weiterbilden, umschulen oder trainieren. Viele Träger leisten wirklich gute Arbeit. Aber es hat manche schwarze Schafe gegeben, die wenig Leistung gebracht und richtig Geld gekostet haben. Wir kennen alle die Extremfälle, bei denen Menschen in unsinnige Trainingsmaßnahmen gesteckt wurden. Das kostet den Arbeitsuchenden wertvolle Zeit und die Steuer- und Beitragszahler Geld. Deswegen müssen künftig alle Anbieter einen strengen Qualitätscheck durchlaufen."
6. Mehr Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftliches Handeln hat Priorität. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit wird bei einer derart umfassenden Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und nach allen Prognosen einer zunehmend nachhaltigen positiven Arbeitsmarktlage angepasst werden können.
- Die gute Konjunktur, sinkende Arbeitslosenzahlen und die vorgenommenen Neujustierungen bei den Instrumenten kompensieren den halben Mehrwertsteuerpunkt, der jetzt schrittweise aus dem BA-Haushalt herausgenommen wird.
- Allein in den vergangenen 12 Monaten sind 700.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen neu hinzugekommen, das heißt 700.000 Mal neue Beiträge für die BA.
- Ein moderater Rückbau bei Personal und Verwaltung bringt weitere strukturelle Ersparnisse.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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E-Mail: info@bmas.bund.de





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Datum: 26.05.2011 - 07:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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