BVMW-Präsident Ohoven: Künstlersozialkasse gehört abgeschafft
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Unzulässige Privilegierung selbstständiger Künstler und Publizisten
Als fragwürdig bezeichnete Ohoven außerdem die Privilegierung selbständiger Künstler und Publizisten gegenüber anderen Selbständigen in der Sozialversicherung. Während jeder andere Selbständige seine Absicherung selbst und in vollen Umfang tragen muss, zahlen die Versicherten der Künstlersozialkasse nur den halben Beitrag zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Für die andere Hälfte kommt der Steuerzahler auf. Dieser Vorteil und eine Ausweitung des Berufsspektrums der Versicherten haben dazu geführt, dass sich die Zahl der Versicherten mittlerweile mehr als verzehnfacht hat.
Die Künstlersozialabgabe sei auch verfassungsrechtlich bedenklich, so Ohoven. So wird die Abgabe selbst dann fällig, wenn der von einem Unternehmen beauftragte Künstler oder Publizist gar nicht in der Künstlersozialversicherung versichert ist. Zudem verzerre das Künstlersozialversicherungsgesetz den Wettbewerb, weil die Abgabe nur bei Aufträgen an natürliche Personen fällig wird. Das zwinge Unternehmer geradezu, Kreativaufträge an Kapitalgesellschaften zu vergeben, kritisierte der Mittelstandspräsident. „Das kann weder im Sinne der beauftragenden Betriebe sein, noch im Interesse der selbständigen Künstler und Publizisten."
Es sei bezeichnend, so Ohoven, dass Deutschland mit seiner Künstlersozialkasse in Europa allein geblieben ist. „Dieses Modell hat sich offensichtlich nicht bewährt, denn keiner unserer Nachbarn hat es übernommen. Deshalb gehört es abgeschafft."
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Datum: 21.01.2008 - 12:58 Uhr
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Freigabedatum: 21.01.2008
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