Die erste gemeinsame Wohnung: Auch die Versicherungen sollten zusammenziehen / R+V-Infocenter: Beste

Die erste gemeinsame Wohnung: Auch die Versicherungen sollten zusammenziehen / R+V-Infocenter: Bestehende Verträge prüfen

ID: 413824
(ots) - Wohnungssuche, Renovieren, Umzug: Paare, die
zusammenziehen, haben viel zu organisieren - und zu klären. "Es ist
zwar nicht besonders romantisch, die Versicherungsverträge zu
überprüfen. Aber wer sich nicht um dieses Thema kümmert, verschenkt
unter Umständen Geld und gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz",
sagt Manuela Alt, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim
Infocenter der R+V Versicherung.

Um Doppelversicherungen zu vermeiden, macht die Zusammenlegung bei
vielen Policen Sinn. Dazu gehören beispielsweise die Haftpflicht-,
die Hausrat- und die Rechtsschutzversicherung. "Dabei müssen die
Partner prüfen, wer in welchen Vertrag einsteigt und welcher
aufgelöst werden kann - oft ist das der jüngere Vertrag", so
R+V-Expertin Alt.

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung übernimmt nach der
Zusammenlegung in der Regel keine Schäden mehr, die der Lebenspartner
verursacht hat. Und die Hausratversicherung muss auf jeden Fall über
die neue Adresse und die Wohnungsgröße informiert werden. "Die
Wohnfläche muss korrekt angegeben sein. Sonst wird ein Schaden unter
Umständen nur teilweise beglichen", erklärt Manuela Alt.

Anders sieht es bei Versicherungen aus, die direkt auf die beiden
Personen zugeschnitten sind: Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder
Unfallversicherungen bleiben zum Beispiel unverändert bestehen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Den Mietvertrag sollten immer beide unterschreiben. Nur so haben
sie dieselben Rechte gegenüber dem Vermieter - aber auch die
gleichen Pflichten, etwa die Übernahme der Miete.
- Bei einer Lebensversicherung prüfen, wer als Begünstigter
genannt ist und bei Bedarf ändern. Nur so gehen die Leistungen
an die richtige Person.
- Für Paare, die nicht verheiratet sind, gilt das Eherecht nicht.


Das bedeutet: Sie müssen Dinge festlegen, die sich bei
verheirateten Paaren automatisch ergeben. Beispielsweise hat der
Partner im Krankenhaus grundsätzlich keinen Anspruch auf
Informationen. Hier ist eine Vollmacht sinnvoll.

Mehr Themen rund um Haus und Wohnung unter
http://www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Anja Kassubek
Telefon 06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

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Datum: 26.05.2011 - 13:30 Uhr
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