Brasilianisches Gericht weist eine Hauptverbandsklage gegen Zigarettenhersteller ab

Brasilianisches Gericht weist eine Hauptverbandsklage gegen Zigarettenhersteller ab

ID: 415008
(ots) -
- Nach einem 16-jährigen Rechtsstreit weist das Gericht in Sao
Paulo eine Forderung der Smokers' Association (Verband der
Raucher/innen)auf Schadenersatz ab und entspricht damit mit dem
Obersten Gerichtshofs in Brasilien (Superior Justice Court, STJ).

Der Richter des 19. Zivilgerichts von Sao Paulo weist eine
Forderung auf Schadenersatz, die als Verbandsklage der Association
for the Defence of the Health of Smokers (ADESF) gegen die
Zigarettenhersteller Souza Cruz (Bovespa: CRUZ3) und Philip Morris
Brasilien eingereicht wurde, in einer gemäss der Kläger geschätzten
Höhe von mehr als 30 Mrd. R$ (18,4 Mrd. USD), ab. Hierbei handelt es
sich um das erste Gerichtsverfahren im Land, das den Schadenersatz
für Schäden, die sich auf das Zigarettenrauchen zurückführen lassen,
anstrebt. Auf der argumentativen Grundlage, dass die Werbung der
Hersteller irreführend und missbräuchlich sei, strebte die ADESF in
der 1995 eingereichten Klage im Namen aller "Verbraucher/innen die
Rauchen" Schadenersatz an.

Es gelang dem Verband zu einem früheren Zeitpunkt im
Gerichtsverfahren, eine günstige Entscheidung von einem Gericht der
Vorinstanz zu erwirken. Dies wurde jedoch als Vorgriff auf die
Entscheidung aufgefasst, da den Verteidigern nicht die Möglichkeit
gegeben wurde, die Beweise vorzulegen, die sie angefordert hatten.
2008 erkannte das Berufungsgericht von Sao Paulo (TJSP) an, dass die
Verteidigung eingeschränkt wurde, und machte die Entscheidung mit der
Erklärung rückgängig, dass eine Verurteilung ohne Beweise das
konstitutionelle Recht auf vollständigen Beweisantritt verletze.

Der Fall wurde an das 19. Zivilgericht von Sao Paulo
zurückverwiesen, um in einem rechtstaatlichen Verfahren die Nachweise
zu erbringen, einschliesslich der Sachverständigengutachten, die von
dem Berufungsgericht angefordert wurden. Aufgrund des


Verbandscharakters der Klage wurde sowohl eine Begutachtung ohne
Präzedenz durch das medizinische Gericht durchgeführt (Analyse
epidemiologischer Aspekte aller Erkrankungen die mit dem Rauchen von
Zigaretten zusammenhängen), als auch die Werbung einer ausgiebigen
Analyse durch Gerichtssachverständige unterzogen, die, gemäss des
ausdrücklichen Gerichtsentscheids des Berufungsgerichts, die letzten
30 Werbejahre in Brasilien der beiden Beklagten umfasste.

Zusammenfassend folgerte das medizinische Expertenteam, dass das
Rauchen von Zigaretten ein multifaktorielles Verhalten sei und dass
"es nicht möglich ist, im Voraus festzustellen, ob ein Raucher eine
Erkrankung entwickeln wird oder nicht. Es ist lediglich möglich, auf
das Bestehen der Risikofaktoren hinzuweisen." Unter anderem
bestätigte der Werbeexperte, dass "der Tabakkonsum in all seinen
Formen bis in die Antike zurückreicht und damit älter als die Werbung
selbst ist", und dass "Werbung nicht der einzige bestimmende Faktor
bei der persönlichen Entscheidung zu rauchen, oder dies nicht zu tun,
ist."

Der Richter folgte den Erklärungen der Parteien und wies unter
ausdrücklicher Anführung der Fachgutachten die Klagen auf
Schadenersatz auf der Grundlage der Beweise ab, dass "das Rauchen von
Zigaretten lediglich ein Risikofaktor (eine Wahrscheinlichkeit) für
unterschiedliche Erkrankungen darstelle und nicht notwendigerweise
die Ursache sei" und begründete weiterhin, dass "das Fehlen von
Warnhinweisen über die schädlichen Effekte des Zigarettenrauchens auf
Verpackungen und in der Werbung, bei nicht bestehenden gesetzlichen
Vorschriften hinsichtlich derartiger Warnhinweise, nicht in einer
Haftung der Angeklagten resultiert."

Unter Anführung umfassender Jurisprudenz, einschliesslich der des
Obersten Gerichtshofs (Superior Justice Court, STJ), betonte der
Richter der Vorinstanz, dass "es ein seit Jahrzehnten wohlbekanntes
Faktum ist, dass Zigaretten gesundheitsschädigend für Raucher sind",
und dass, "obwohl das Rauchen von Zigaretten gesundheitliche Risiken
in sich birgt, kein Verbot gegen deren Herstellung oder Verkauf
besteht. Der Handel mit Zigaretten ist vielmehr eine legale
Tätigkeit, die durch unsere Rechtsordnung genehmigt ist.". Die
Entscheidung erkennt die Rechtsmässigkeit der Werbung durch die
Hersteller ausdrücklich an, ebenso wie den Fakt, dass "Zigaretten
Produkte mit bekanntem inhärentem Risiko sind und keine fehlerhaften
Produkte."

Alle Verbands-, und Einzelmassnahmen dieser Art, die
abschliessend durch brasilianische Gerichte beurteilt wurden, endeten
ohne die bezweckte Haftungsregel für die Hersteller. Von
brasilianischem rechtlichem Standpunkt aus entspricht das Ziel dieser
Verbandsklage denen tausender Einzelmassnahmen , die bereits
endgültig von mehr als 15 Landsgerichten und dem Obersten
Gerichtshofs selbst abgelehnt wurden. Alle abschliessenden
Gerichtsentscheide , die von den brasilianischen Gerichten
entscheiden wurden, haben Schadenersatzklagen von Rauchern und
ehemaligen Rauchern oder deren Familienangehörigen abgelehnt und
zählen zusammen mehr 355 Fälle mit abschliessenden Entscheidungen von
insgesamt 620 Fällen, die seit 1995 in Brasilien eingereicht wurden.



Pressekontakt:
Rafael Machado, Cia da Informacao,
+55-11-3074-3440,rafael@ciadainformacao.com.br

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Datum: 28.05.2011 - 05:39 Uhr
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