DGAP-News: Deutsche Telekom AG: Vorstand der Deutschen Telekom AG beschließt Aktienrückkauf zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 beschlossenen Ermächtigung zugelassen sind
ID: 415088
Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
Deutsche Telekom AG: Vorstand der Deutschen Telekom AG beschließt
Aktienrückkauf zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter
Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011
beschlossenen Ermächtigung zugelassen sind
28.05.2011 / 14:23
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Deutsche Telekom AG, Bonn
ISIN-Nr. DE0005557508
Wertpapierkennnummer 555 750
Bekanntgabeüber Aktienrückkauf
Vorstand der Deutschen Telekom AG beschließt Aktienrückkauf zu einem oder
mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der
Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 beschlossenen Ermächtigung zugelassen
sind
Der Vorstand der Deutschen Telekom AG, Bonn, ISIN DE0005557508,
hat am 27. Mai 2011 beschlossen, 109.558 Aktien der Deutschen Telekom AG,
was rund 0,0025 % des Grundkapitals der Deutschen Telekom AG entspricht,über die Börse zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen und
Verwendungszwecken zu erwerben. Bei Zugrundelegung des Schlusskurses der
Aktie im Xetra-Handel vom 26. Mai 2011 von 10,16 Euro müssten für 109.558
Aktien 1.113.109,28 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) aufgewendet werden.
Die Deutsche Telekom AG macht damit von der Ermächtigung
unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom
12. Mai 2011 Gebrauch, die zum Rückerwerb eigener Aktien bis
zum 11. November 2012 ermächtigt.
Der Aktienrückkauf wird gemäßdem Beschluss des Vorstands vom 27. Mai 2011
im Zeitraum vom 30. Mai 2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis zum
30. Juni 2011 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.
Die Aktien sollen zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter
Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 beschlossenen
Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden können. Die Aktien sollen
auch für Zwecke, bei denen ein Bezugs-
rechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden können, aber auchüber
die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert oder eingezogen
werden können. Die Aktien sollen insbesondere auch dazu genutzt werden
können, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats
zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands aufÜbertragung von
Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen
im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.
Der Rückkauf von Aktien erfolgt lediglich in Anlehnung an die
Safe-Harbor-Regelungen gemäß§§14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Ver-
bindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisie-
rungsmaßnahmen (nachfolgend: EG-VO), da deren Voraussetzungen bereits mit
Blick auf die angestrebte Verwendung der Aktien nicht erfüllt sind. Der
Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das
selbstständig seine Entscheidungenüber den Zeitpunkt des Erwerbs der
eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Deutschen Telekom AG
trifft. Das Recht der
Deutschen Telekom, das Mandat des Kreditinstituts vorzeitig
zu beenden und weitere Rückkäufe im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben zu stoppen, bleibt hiervon unberührt.
Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Deutschen Telekom AG insbesondere
verpflichtet, bei dem Erwerb von Aktien der
Deutschen Telekom AG die Vorgaben der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
12. Mai 2011 sowie die Handels-
bedingungen des Art. 5 Abs. 1 und 2 der EG-VO einzuhalten.
Die Aktien werden ausschließlichüber die Börse im Xetra-Handel der
Deutschen Börse AG (Frankfurter Wertpapierbörse) zurückgekauft. Der
Gegenwert (ohne Erwerbsnebenkosten) darf, so sieht es die Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 für den Fall eines Rückerwerbs eigener
Aktienüber die Börse vor, den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion
der Deutschen Börse AG ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel um
nicht mehr als 5 %überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Der maximal zu zahlende Kaufpreis beträgt demnach 105 % des oben genannten
Kurses.
Des Weiteren wird kein Preis gezahlt werden, derüber dem des zuletzt an
der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses
liegt bzw.über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der
Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden
Werte.
Die Deutsche Telekom AG wird nicht mehr als 25 % des durch-
schnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige
Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus
dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
konkreten Kauftermin.
Die Deutsche Telekom AG wirdüber die durchgeführten Transaktionen
regelmäßig auf der Internetseite der Deutsche Telekom AG
(http://www.telekom.com) berichten und veröffentlichte Informationen am
Sitz des Unternehmens (Deutsche Telekom AG, Investor Relations,
Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn;
Tel.: +49 228 181-88887;
Fax: +49 228 181-88339;
E-Mail: investor.relations@telekom.de)
zur kostenlosen Ausgabe bereithalten.
Ende der Corporate News
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