Die Kündigung eines Gewerbemietvertrages durch den Mieter wegen Lärmbelästigung und sonstiger Vor

Die Kündigung eines Gewerbemietvertrages durch den Mieter wegen Lärmbelästigung und sonstiger Vorenthaltung des Gebrauchs

ID: 415870

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin-Mitte



Die Kündigung eines Gewerbemietvertrages durch den Mieter wegen Lärmbelästigung und sonstiger VorentDie Kündigung eines Gewerbemietvertrages durch den Mieter wegen Lärmbelästigung und sonstiger Vorent

(firmenpresse) - Es ist eine unschöne Vorstellung: Ein Selbständiger oder eine Firma mietet ein Büro in der Hoffnung, dort produktive geistige Arbeit auszuüben. Für geistige Arbeit braucht man - Ruhe. Kurz nach Einzug und Beginn kreativen Schaffens öffnet vor den eigenen Bürofenstern eine Strandbar. Vormittags bis in die späten Abendstunden dringt Musik in die Büroräume. Ein konzentriertes Arbeiten ist nicht mehr möglich. Eine Mietminderung nimmt der Vermieter achselzuckend zur Kenntnis. Die enorme Investition, die den Büroraum schalldicht machen würde, lohnt sich für den Vermieter nicht.

Was nur wenige wissen: Das Gesetz sieht für diese Fälle eine außerordentliche - fristlose - Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter vor. Durch die Lärmbelästigung ist nämlich der Mietgebrauch teilweise wieder entzogen. Und das berechtigt zur Kündigung durch den Mieter. In aller Regel wird der Mieter den Vermieter jedoch abmahnen müssen und ihm eine ausrechnend lange Zeit zur Abhilfe zugestehen müssen. Der Vermieter muss jedenfalls die Chance gehabt haben, die teuren Schallschutzfenster einzubauen.

Andere Gründe, die zur teilweise nachträglichen Entziehung der Mietsache führen, sind: Gesundheit gefährdender Schimmel oder andere Gesundheit gefährdende Zustände, Blockierung des Eingangsbereichs des Ladengeschäfts durch eine Baustelle, etc.

Fachanwaltstipp Gewerbemieter: Sollten Sie durch einen langfristigen Gewerbemietvertrag gebunden sein, diesen aber vorzeitig verlassen wollen, lohnt es sich, nachzuprüfen, ob nicht der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt ist. Ist dies der Fall, mindert sich hierdurch nicht nur die Miete. Eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist - nach vorheriger Abmahnung - möglich. Lassen sie sich vor Ausspruch der fristlosen Kündigung von einem Fachmann beraten. Sollte die fristlose Kündigung unbegründet sein, drohen Schadensersatzansprüche.

Fachanwaltstipp Gewerbevermieter: Wegen einer Bagatelle kann ein Mieter den Gewerbemietvertrag nicht kündigen. Sollte ein Mieter wegen Vorenthaltung des Gebrauchs vorzeitig kündigen, muss er die Vorenthaltung - der in der Regel in einem nachträglich auftretenden Mangel besteht - beweisen. Der Mangel darf auch nicht bei Mietvertragsschluss vorhersehbar gewesen sein - wie das Schließen einer Baulücke im Innenstadtbereich und dem dadurch verursachen Baulärm.



Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.

-Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
-Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
-Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
-Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
-Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
-Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.


Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das "Wohnen zur Miete" ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Bredereck(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Vermieter-Rechtschutzversicherung: ein Gartenteich und seine Folgen Kinderlaerm - kein Klagegrund mehr
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.05.2011 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 415870
Anzahl Zeichen: 5493

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 372 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Kündigung eines Gewerbemietvertrages durch den Mieter wegen Lärmbelästigung und sonstiger Vorenthaltung des Gebrauchs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vorkaufsrecht des Mieters bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks ...
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell) Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, s

Der Mindestlohn ist da ? was passiert mit Tarifverträgen und Arbeitszeitkonten? (Serie Teil 3) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirku

Familienrecht-Serie: Das Kindeswohl als Maßstab bei Streit um elterliche Sorge - was heißt das? (Teil 3) ...
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wol


Weitere Mitteilungen von Bredereck&Willkomm


Vermieter-Rechtschutzversicherung: ein Gartenteich und seine Folgen ...
Was schon unter Eigentümern häufig zum Streitthema wird, sorgt im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter auch manchmal zu Spannungen. Häufig führen Streitigkeiten zu einer Situation, die sich ohne Rechtsbeistand nicht mehr beilegen lässt. Um sich als Vermieter gegen mögliche und ungerechtfe

Kelm - Mattern - Steffen&Partner - Steuerberater - Rechtsanwälte: Steuertipps von den Experten aus Stuttgart ...
Kelm - Mattern - Steffen & Partner - kurz K - M - S - sind die Sachkundigen Rechtsanwälte und Steuerberater in Stuttgart und Umgebung. Seit vielen Jahren beraten die Steuerberater und Rechtsanwälte Mandanten in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Von dieser Kom

Verbraucherschützer und Wirtschaft fordern baldigen Start der Stiftung Datenschutz - Schaffung eines Gütesiegels muss Kernaufgabe sein ...
Die Berliner Datenschutzrunde und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern gemeinsam die Bundesregierung auf, die geplante Stiftung Datenschutz schnellstmöglich einzuführen. Kernaufgabe müsse die Entwicklung eines Zertifizierungsverfahrens und Datenschutzgütesiegels sein. Die Berlin

Verantwortungsvolles Glücksspiel statt unverantwortliche Doppelmoral ...
Neuötting, 30.5.2011 - Politiker a.D., wie die Ex-Bundesminister Renate Schmidt und Rudolf Seiters, fühlen sich aufgerufen, mit Plakaten "geeignete restriktive Regelungen" für die "ausufernden Spielhallen" einzufordern. Dabei werden klar widerlegbare Behauptungen aufgestellt:


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z