Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen - GRÜNE: Landesregierung muss Urteil anerkennen

Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen - GRÜNE: Landesregierung muss Urteil anerkennen

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Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen - GRÜNE: Landesregierung muss Urteil anerkennen



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Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, dass eingetragene Lebenspartnerschaften auch bei Beamten den Ehen gleichgestellt sind. So könne eine lesbische Beamtin auch den kinderbezogenen Familienzuschlag für die Kinder ihrer Lebenspartnerin bekommen. "Diese Entscheidung zeigt wieder einmal, dass die rückwirkende Geltung der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften nach der europäischen Gleichstellungsrichtlinie zwingend notwendig ist. Diese Richtlinie hätte bis zum Dezember 2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Landesregierung weigert sich aber nach wie vor beharrlich, eingetragene Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht gleichzustellen", kritisiert der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens.

"Die Frage ist nun, ob die Landesregierung in diesem Fall so weit gehen wird, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Damit würde der Prozess vor den Verwaltungsgerichtshof in Kassel ziehen. Ein solcher Schritt wäre ein Armutszeugnis für die liberale Handschrift der schwarz-gelben Regierung."

DIE GRÜNEN kündigen an, auch in Zukunft das Thema Gleichstellung immer wieder zum Thema im Landtag zu machen, solange eine wirkliche Gleichstellung noch nicht erreicht sei.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 01.06.2011 - 23:30 Uhr
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