Remmel: "Wir müssen Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten
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Remmel: "Wir müssen Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten"
Die Maßnahmen im Einzelnen:
1. Erlass: Wegen der bestätigten Belastung von spanischen Gurken mit EHEC-Keimen hat das NRW-Verbraucherministerium per Erlass angeordnet, dass nur noch solche spanischen Gurken verkauft, vertrieben und weiterverarbeitet werden dürfen, wenn durch ein Testat zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass sie frei von einer Belastungen mit EHEC sind. Bei den in Frage kommenden Betrieben handelt es sich nicht nur um Importeure, Groß- und Einzelhändler, sondern auch um Gaststätten, Imbisse und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und gegebenenfalls weitere Betriebe. Die Lebensmittelüberwachungsämter der Kommunen wurden angewiesen, diesen Erlass schnellstmöglich umzusetzen. Der Erlass ist ab sofort einzuhalten.
2. Empfehlung: Da es bisher keine Sicherheit gibt, ob nicht neben spanischen Gurken noch weitere Gemüsearten betroffen und kontaminiert sind, wird den Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen), den Gaststätten und Imbissen zudem dringend empfohlen, grundsätzlich auf ein Angebot an Rohkost zu verzichten, solange ihr Vorlieferant nicht bestätigen kann, dass die Ware keine EHEC-Belastung aufweist - oder die Ursache des aktuellen Erkrankungsgeschehens eindeutig geklärt ist. Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen Verbraucher und Verbraucherinnen.
3. Präventive Kontrolle: Um sicher gehen zu können, dass von den nordrhein-westfälischen Großmärkten keine belastete Ware vertrieben wird, werden alle Großmärkte kontrolliert und Proben zur Untersuchung auf EHEC entnommen. Die Probenahme werden sich auf Gurken, Blattsalate und Tomaten konzentrieren.
4. Koordinierung: Beim Landesumweltamt (Lanuv) wurde ein Krisenstab, das Landeskontrollzentrum Lebens- und Futtermittelsicherheit (LaKoLF), aktiviert, der alle relevanten Informationen sammelt, auswertet und den engen Kontakt mit den Kommunen hält.
Bereits gestern (Donnerstag, 26. Mai 2011) wurden folgende Maßnahme ergriffen:
?Als Teil der Ursachenforschung bereitet das Ministerium unter anderem eine landesweite Untersuchung von Gemüse-Anbietern vor, die Bewässerungen ihrer Felder aus Oberflächengewässer vornehmen. Wann erste Testergebnisse vorliegen, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Allgemeine Statements des Ministeriums von Donnerstag, 26. Mai 2011, die weiterhin Gültigkeit haben:
? "Für uns ist es entscheidend, nicht nur den Übertragungsweg zu identifizieren. Wichtiger noch ist es, alle Quellen zu finden. Alle Anstrengungen müssen daraufhin konzentriert werden. Auch dass die Ursache in importierten Lebensmitteln zu finden ist, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Die neuesten Erkenntnisse aus Hamburg unterstreichen dies Notwendigkeit, auch außerhalb der nationalen Grenzen zu suchen."
Verbraucherhinweise:
? Auf der Internet-Seite des Ministeriums haben wir die Verbraucherhinweise zum Schutz vor Infektionen mit EHEC des Bundesinstitutes für Risikobewertung veröffentlicht.
Adresse
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
infoservice@mkulnv.nrw.de
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Datum: 03.06.2011 - 05:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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