Mehr Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung
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Mehr Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung
Ziel ist es, unerlaubte Telefonwerbung nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten zu bekämpfen. Unseriöse Unternehmen möchte der Bundesrat daran hindern, im Rahmen eines Werbeanrufs dem Verbraucher Verträge "unterzuschieben". Ein telefonisch vereinbarter Vertrag soll künftig erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. Zudem wollen die Länder auch die ungebetene Werbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen unterbinden und sehen daher entsprechende Ordnungsstrafen vor.
Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der Feststellung, dass sich das im Jahr 2009 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als nicht hinreichend effektiv erwiesen habe. Ein signifikanter Rückgang unerlaubter Anrufe sei bisher jedenfalls nicht feststellbar.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
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Datum: 03.06.2011 - 09:30 Uhr
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