Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung
ID: 418332
Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung
In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom heutigen Tage mahnt er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.
Zudem wollen die Länder gewerbliche Sammlungen von Abfällen auf Fälle beschränken, in denen private Haushalte ihren verwertbaren Müll auf freiwilliger Basis ohne dauerhafte vertragliche Bindung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sie befürchten, dass ansonsten die Überlassungspflichten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nahezu vollständig ausgehöhlt werden.
Den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zwang zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne lehnen die Länder ab. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten selbst entscheiden können, ob sie jeden Haushalt mit einer Wertstofftonne ausstatten oder Wertstoffe über andere Systeme erfassen.
Der Bundesrat fordert auch, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren mit dem Ziel zu überarbeiten, zusätzliche Belastungen und Kostenrisiken für die Haushalte von Ländern und Kommunen zu vermeiden.
Kontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 03.06.2011 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 418332
Anzahl Zeichen: 1838
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 187 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neuordnung des Abfallrechts bedarf der Nachbesserung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesrat (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).