Kontrollierte Schachtentlüftung ohne Bauantrag

Kontrollierte Schachtentlüftung ohne Bauantrag

ID: 420986

Hohe Energieersparnis durch intelligente Entlüftung des Aufzugsschachtes / Neues System bedarf keiner baubehördlichen Genehmigung



Eine kontrollierte Entlüftung des Aufzugsschachtes ist auch ohne baubehördliche Genehmigung möglich.Eine kontrollierte Entlüftung des Aufzugsschachtes ist auch ohne baubehördliche Genehmigung möglich.

(firmenpresse) - Berlin – Der Aufzugs- und Fahrtreppenhersteller Schindler erleichtert mit einem neuen System die energieeffiziente Entrauchung und Belüftung des Aufzugsschachtes. Die intelligente Schachtentlüftung HVS ist das erste System, für deren Einbau keine aufwendige baubehördliche Genehmigung erforderlich ist. Es verfügt im Schachtkopf über eine Lüftungsklappe, die sich nur nach Bedarf öffnet und deshalb die Wärmeenergieverluste deutlich reduziert. Dadurch amortisieren sich die Anschaffungskosten bereits nach kurzer Zeit.

Systematisch Energie sparen
Wegen der zusätzlichen Kosten und langen Wartezeiten bei den Bauämtern haben bislang viele Betreiber auf eine kontrollierte Lüftung des Aufzugsschachtes verzichtet. Dabei sind bedarfsgerechte Lösungen für die energetische Optimierung von Neu- und Bestandbauten unerlässlich. „Bei einer permanenten Öffnung im Schachtkopf – wie sie der Gesetzgeber für die Entrauchung im Brandfall sowie die allgemeine Belüftung des Aufzugsschachtes vorsieht – entweicht durch den Kamineffekt kontinuierlich wertvolle Wärmeenergie“, erläutert Lutz Richter, Produktmanager bei Schindler. „Im Gegensatz dazu reagiert die Lüftungsklappe des Schachtentlüftungssystems HVS flexibel auf die Situation im Schacht. Die Luft im Aufzugsschacht wird fortlaufend von speziellen Rauchsensoren analysiert. So öffnet sich die Lüftungsklappe unter anderem erst bei Rauchentwicklung oder einem Stromausfall.“

Gesundes Raumklima
Das neue System stellt zudem ein ausgeglichenes Klima in Schacht und Kabine sicher. „Die Lüftungsfunktion wird ebenfalls aktiviert, wenn die Temperatur im Schacht 30 °C übersteigt. Außerdem handelt es sich um das erste System mit Bewegungsmeldern. Sie sorgen dafür, dass bei der Nutzung des Aufzuges und im Wartungsfall der Schacht ausreichend belüftet wird.“ Diese Vorkehrungen leisten nicht nur einen Beitrag für die Gesundheit von Aufzugsnutzern und Wartungspersonal. Gerade bei den luftdichten Gebäudehüllen von Passiv- und Niedrigenergiehäusern ist die gezielte Regulierung der Temperatur und Luftfeuchtigkeit wichtig für den Erhalt der Bausubstanz.


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Datum: 08.06.2011 - 10:23 Uhr
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