Kindersitz und Anhänger fürs Rad: Nur Kinder bis sechs Jahre mitnehmen / TÜV Rheinland: Beim Kauf auf GS-Zeichen achten / Kinder auf dem Sitz mit Helm ausstatten
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den Transport ihres Kindes auf dem Rad haben Eltern die Qual der
Wahl: Fahrradsitz oder Anhänger? "Ein Sitz eignet sich gut für kurze
Strecken und den Stadtverkehr, da er sich überall mit hinnehmen lässt
und wenig Stauraum benötigt", erklärt TÜV Rheinland-Fahrradexperte
Gerd Engelhardt. "Im Anhänger sind Kinder dagegen besser vor Wind und
Wetter geschützt und können bei längeren Fahrten schlafen oder
spielen." Beim Kauf sollten Eltern darauf achten, dass Sitz und
Anhänger das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit tragen. Diese
Produkte wurden von einem unabhängigen Dienstleister wie TÜV
Rheinland erfolgreich nach relevanten Sicherheitsnormen geprüft -
etwa auf Stabilität und Schadstoffe.
Wenn Kinder auf dem Rad mitgenommen werden, müssen bestimmte
Altersgrenzen eingehalten werden: die Kinder dürfen nicht älter als
sechs Jahre sein. Der Radfahrer hingegen muss mindestens 16 Jahre alt
sein. Sitz oder Anhänger müssen zu Radtyp und Größe des Kindes
passen. "Deshalb zum Kauf am besten Kind und Fahrrad mitbringen", rät
Engelhardt. Bei der Montage gibt es zwei Möglichkeiten: Wird der Sitz
zwischen Sattel und Lenkrad montiert, haben Eltern ihr Kind besser im
Blick. Das Rad fährt sich aber sicherer, wenn der Kindersitz hinter
dem Fahrer über dem Gepäckträger angebracht ist. "In jedem Fall
sollten Kinder auf dem Sitz durch Helm, Gurt sowie ein Haltesystem
für die Beine gesichert werden", betont der Fachmann. "So können sie
während der Fahrt nicht vom Sitz gleiten oder mit den Füßen in die
Speichen geraten." Vorsicht: Wer vor hat mit zwei Kindersitzen zu
fahren, sollte vorher in jedem Fall testen, ob er sein Fahrrad noch
sicher lenken kann.
Im Gegensatz zu den Sitzen beeinflussen Fahrradanhänger den
Schwerpunkt des Fahrrades nicht negativ. Sie bieten Platz für ein
oder zwei Kinder und zusätzlichen Stauraum - etwa für das
Lieblingsspielzeug. Für mehr Sicherheit sorgen ein zusätzliches
Rücklicht, das auch im Stand leuchtet, Signalstreifen, Gurte und Helm
für die Kinder sowie ein stabiler Überrollbügel. Allerdings lässt
sich das Fahrrad mit Anhänger und Kindern schwerer fahren, wodurch
sich auch der Bremsweg verlängert. "Deshalb ist darauf zu achten,
dass das Zugfahrzeug über eine geeignete Bremseinrichtung für den
Anhängerbetrieb verfügt. Der Nutzer sollte beim Fachhändler
nachfragen, ob die Bremsen seines Rades dafür ausreichen", erklärt
Engelhardt. Wer zudem noch auf die maximale Belastbarkeit des
Anhängers achtet, hat die wichtigsten Sicherheitsaspekte
berücksichtigt.
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Datum: 10.06.2011 - 10:00 Uhr
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