MKB Mietkautions AG erhält Teilbanklizenz für Garantiegeschäfte
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hat der MKB Mietkautions AG eine Teil-banklizenz für Garantiegeschäfte in Deutschland erteilt.
Damit steht dem Unternehmen der Weg frei ein langjähriges Ziel zu verfolgen, den Aufbau einer eigenen Bank im Immobilienbereich. „Auf dieser Basis ist es uns nicht nur möglich, den Wohnimmobilienmarkt weiter zu durchdringen, sondern unsere Produktpalette zu erwei-tern“, so Bernd Schlutt Vorstand der MKB Mietkautions AG. Als ersten Schritt kündigt er die Erweiterung des Produktes SmartKaution für den Gewerbeimmobilienmarkt an. Die Konditio-nen für den gewerblichen Bereich werden derzeit mit Marktexperten geprüft. Die Einführung des Produktes ist für den Spätsommer avisiert.
Das bisherige Produkt, SmartKaution, wird zum jetzigen Zeitpunkt im Wohnimmobilienbe-reich angeboten und erfreut sich großer Beliebtheit sowohl bei Mietern als auch bei Vermie-tern. Die SmartKaution ersetzt die Barkaution in Form einer Bankbürgschaft und kann online unter www.smartkaution.de rund um die Uhr abgeschlossen werden.
Während für den Mieter vor allem finanzielle Freiräume entstehen, können Vermieter durch den Wegfall von Kontoführung ihren Verwaltungsaufwand deutlich verringern. Zudem wird die Sicherheit des Vermieters gestärkt, da die SmartKaution eine unbefristete, selbstschuld-nerische Bankbürgschaft auf erstes Anfordern ist und eine umfassende Bonitätsprüfung des Mieters garantiert.
MKB Mietkautions AG:
Das Startup-Unternehmen MKB Mietkautions AG wurde 2008 in Berlin gegründet und bietet Mietern und Vermietern das innovative Bankbürgschaftsprodukt SmartKaution als Mietkauti-onsbürgschaft an. Das Produkt wird in Zusammenarbeit mit der SWK Bank über die Internet-seite www.smartkaution.de vertrieben, auf der Mieter rund um die Uhr und in nur wenigen Minuten eine Bankbürgschaft mit unbegrenzter Laufzeit erhalten können.
Dabei bietet SmartKaution wichtige Vorteile im Vergleich zu den auf dem Markt üblichen Mietkautionskonten. So bekommen Mieter Zugriff auf Gelder, die ansonsten auf dem Miet-kautionskonto blockiert wären, während Vermieter erheblichen Verwaltungsaufwand vermei-den, ohne dabei auf eine Auszahlungsgarantie verzichten zu müssen.




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Datum: 10.06.2011 - 11:06 Uhr
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