BVMW-Präsident Ohoven: Neues Registerrecht hat Praxistest nur bedingt bestanden
ID: 42312
Moderatere Übergangsregelungen sind insbesondere für Mittelständler wichtig
Es häuften sich die Klagen insbesondere von kleinen Unternehmen, so der Mittelstandspräsident, die für eine nur unwesentliche Überschreitung der Frist zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen sofort mit Geldstrafen von einigen Tausend Euro belegt wurden. „Viele Mittelständler mussten jetzt zum ersten Mal überhaupt ihre Abschlüsse veröffentlichen. Diesem Umstand sollte der Gesetzgeber mit großzügigeren Übergangsfristen Rechnung tragen."
Zudem gebe es offenbar auch technische Probleme beim elektronischen Bundesanzeiger. „Viele Unternehmer haben ihre Bilanzen nach eigenem Bekunden fristgerecht eingereicht. Diese konnten jedoch vermutlich auf Grund von Softwareproblemen nicht registriert werden." Dies zeige einmal mehr, dass hier eine moderate Übergangsregelung gefunden werden müssen, betonte Ohoven.
PresseKontakt / Agentur:
medienbüro.sohn
V.i.S.d.P: Gunnar Sohn
Ettighoffer Strasse 26a
53123 Bonn
Germany
Telefon: 49 - 228 - 6 20 44 74
Telefax: 49 - 228 - 6 20 44 75
medienbuero(at)sohn.de
Datum: 06.02.2008 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 42312
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Nicolaus Gläsner
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.02.2008
Diese Pressemitteilung wurde bisher 4186 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BVMW-Präsident Ohoven: Neues Registerrecht hat Praxistest nur bedingt bestanden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
medienbüro.sohn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




