Änderungsanträge von CDU und FDP zur Schulgesetz-Novelle: Noch weniger gemeinsames Lernen und noch

Änderungsanträge von CDU und FDP zur Schulgesetz-Novelle: Noch weniger gemeinsames Lernen und noch weniger Inklusion

ID: 423260

Änderungsanträge von CDU und FDP zur Schulgesetz-Novelle: Noch weniger gemeinsames Lernen und noch weniger Inklusion



(pressrelations) - Auf scharfe Kritik der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung für das neue Schulgesetz (Drucksachen 18/4045 und 18/4117) gestoßen. "CDU und FDP wollen noch weniger gemeinsames Lernen in der Mittelstufe und schränken de facto bei der Inklusion das Elternwahlrecht noch weiter ein. Diese Änderungsanträge enttäuschen massiv, denn wir brauchen mehr längeres gemeinsames Lernen und mehr Inklusion. CDU und FDP stellen erneut unter Beweis, dass sie bildungspolitisch zu den rückständigsten Landesverbänden ihrer jeweiligen Parteien gehören", so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.

"Nachdem die Landesregierung mit der Mittelstufenschule gemeinsames Lernen von Haupt- und Realschülerinnen und -schülern bisher zumindest in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 vorgesehen hatte, soll dies jetzt nur noch auf die Jahrgangsstufen 5 und 6 beschränkt werden. Hier wird beim ohnehin unzureichenden Konzept der Mittelstufenschule das gemeinsame Lernen noch weiter zurückgedrängt. Es wird immer deutlicher, dass Schwarz-Gelb lediglich den tausendsten Versuch unternehmen will, ein neues Türschild für die von den Eltern nicht mehr akzeptierte Hauptschule zu finden. Sinnvoll wäre es stattdessen ein Zwei-Säulen-Schulmodell, bestehend aus Gymnasium und einer weiteren leistungsfähigen Schulform mit längerem gemeinsamem Lernen bis zum Ende der Mittelstufe, die alle Abschlüsse inklusive dem Abitur nach 13 Schuljahren (G9) anbietet."

"Auch beim Thema Inklusion stellen die Änderungsanträge von CDU und FDP weitere Rückschritte dar. Nachdem die Landesregierung bereits im Gesetzentwurf ein vollkommen ungenügendes Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt hatte und den Eltern kein wirkliches Wahlrecht einräumt werden sollte, soll jetzt auch in pädagogischen Fragen doch wieder das Staatliche Schulamt das letzte Wort erhalten. Somit ändert sich am derzeitigen Status quo de facto gar nichts und die Umsetzung der UN-Konvention wird immer mehr zur Farce."



DIE GRÜNEN haben sowohl mit der Neuen Schule (Drucksache 18/3711) als auch mit einem umfassenden Änderungsantrag zur Inklusion (18/3710) in beiden Bereichen machbare Alternativen aufgezeigt.


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Datum: 11.06.2011 - 03:45 Uhr
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