Änderungsanträge von CDU und FDP zur Schulgesetz-Novelle: Noch weniger gemeinsames Lernen und noch weniger Inklusion
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Änderungsanträge von CDU und FDP zur Schulgesetz-Novelle: Noch weniger gemeinsames Lernen und noch weniger Inklusion
"Nachdem die Landesregierung mit der Mittelstufenschule gemeinsames Lernen von Haupt- und Realschülerinnen und -schülern bisher zumindest in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 vorgesehen hatte, soll dies jetzt nur noch auf die Jahrgangsstufen 5 und 6 beschränkt werden. Hier wird beim ohnehin unzureichenden Konzept der Mittelstufenschule das gemeinsame Lernen noch weiter zurückgedrängt. Es wird immer deutlicher, dass Schwarz-Gelb lediglich den tausendsten Versuch unternehmen will, ein neues Türschild für die von den Eltern nicht mehr akzeptierte Hauptschule zu finden. Sinnvoll wäre es stattdessen ein Zwei-Säulen-Schulmodell, bestehend aus Gymnasium und einer weiteren leistungsfähigen Schulform mit längerem gemeinsamem Lernen bis zum Ende der Mittelstufe, die alle Abschlüsse inklusive dem Abitur nach 13 Schuljahren (G9) anbietet."
"Auch beim Thema Inklusion stellen die Änderungsanträge von CDU und FDP weitere Rückschritte dar. Nachdem die Landesregierung bereits im Gesetzentwurf ein vollkommen ungenügendes Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt hatte und den Eltern kein wirkliches Wahlrecht einräumt werden sollte, soll jetzt auch in pädagogischen Fragen doch wieder das Staatliche Schulamt das letzte Wort erhalten. Somit ändert sich am derzeitigen Status quo de facto gar nichts und die Umsetzung der UN-Konvention wird immer mehr zur Farce."
DIE GRÜNEN haben sowohl mit der Neuen Schule (Drucksache 18/3711) als auch mit einem umfassenden Änderungsantrag zur Inklusion (18/3710) in beiden Bereichen machbare Alternativen aufgezeigt.
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Datum: 11.06.2011 - 03:45 Uhr
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