Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung gehen in das InsO 9001 Zertifikat ein
Verwalter mit InsO 9001-Zertifizierung ab 1.8.2011 erbringen damit den Nachweis der vollständig umgesetzten Qualitätskriterien des VID
Die Erweiterung der InsO 9001 um die GOI bedeutet für Verwalter mit neuer bzw. erneuerter Zertifizierung ab dem 1.8.2011 in erster Linie den Nachweis der vollständig umgesetzten Qualitätskriterien des VID. Gleichzeitig weisen sich diese Insolvenzverwalter gegenüber dem Gericht als konsequente Umsetzer modernster Qualitätsvorgaben aus.
Grundlage der InsO 9001 waren schon seit ihrer Markteinführung 2007 die Berufsgrundsätze des VID zur Wahrung und Förderung eines hohen Qualitätsstandards der Insolvenzverwaltung in der jeweils aktuellen Fassung sowie die Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission. Beide Richtlinien hat das Zertifikat in prüfbare Kriterien umgesetzt. Die Weiterentwickelung der InsO 9001 obliegt seit 2010 dem IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung. Als letzte Neuerung wurde im August 2010 die Konformitätsbescheinigung (KB) als fachliche Verifikation durch Insolvenzrichter und -rechtspfleger und in Ergänzung zur systemischen Verifikation durch die Zertifizierungsgesellschaften eingeführt. Seitdem wurden etwa 150 Bescheinigungen erteilt.
Mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Insolvenzverwaltung hat der VID die in den Berufsgrundsätzen festgehaltenen Qualitätsstandards konkretisiert und ergänzt. Dem Qualitätsgedanken des VID folgend ergänzt das IQS die InsO-Zertifizierung ab 1. August 2011 daher um wichtige Bestandteile der GOI. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Konformitätsbescheinigung auf der Basis der neuen Kriterien geprüft und erteilt. Anleitung bekommen die anfragenden Insolvenzverwalter durch dafür ausgebildete InsO 9001-Fachberater.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung wurde im Mai 2010 in Berlin gegründet. Ein wichtiges Anliegen ist es, die vielschichtige Diskussion um Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung auf ein wissenschaftliches und unabhängiges Niveau zu heben. Die Ausrichtung der wissenschaftlichen Arbeit orientiert sich an dem Qualitätszertifikat InsO 9001. Mit diesem de-facto Qualitätsstandard ist eine erste Ausgangsbasis für die Arbeit des Instituts gelegt worden. Durch die inhaltliche Weiterentwicklung soll dauerhaft eine qualitativ hochwertige, zeitgemäße, professionelle und effiziente Verfahrensabwicklung gefördert werden. Ziel ist es, den am Insolvenzverfahren Beteiligten (insbesondere auch den in den Verwalterauswahlprozess involvierten Gerichten und Gläubigern) eine verlässliche Orientierung zu geben, welche Qualität der Verfahrensbearbeitung durch einen Insolvenzverwalter einer nach InsO 9001 zertifizierten Kanzlei erwartet werden kann.
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Datum: 11.06.2011 - 10:45 Uhr
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