Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
ID: 423605
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Innenminister Herrmann und BAMF-Präsident Schmidt vereinbaren Fortsetzung der guten und engen Zusammenarbeit ? Herrmann lobt schnellere Asylverfahren Dr. Manfred Schmidt hatte zum 1. Dezember 2010 das Amt des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen. "Bayern ist ein wichtiger Partner des Bundesamts", hob Schmidt hervor. In der Integrationsarbeit vor Ort zeige sich dies in der starken Unterstützung von diversen Programmen, wie der Migrationsberatung für Erwachsene, Integrationskursen oder Integrationsprojekten in Gemeinden. Aber auch in der Flüchtlingspolitik bestehe eine enge Zusammenarbeit. "Mit der steigenden Zahl von Menschen, die Gewalt oder auch einfach Armut entfliehen, sind wir gemeinsam vor neue Herausforderungen gestellt", betonte Schmidt.
Herrmann nutzte die Gelegenheit des Besuchs zu einem Meinungsaustausch über aktuelle Fragen der Asyl- und Ausländerpolitik. Anerkennend hob er hervor, dass es dem BAMF gelungen ist, trotz deutlich gestiegener Asylbewerberzahlen die Bearbeitungszeiten bei Asylverfahren von durchschnittlich 8,5 Monate im Jahr 2009 auf derzeit 5,4 Monate zu reduzieren. Herrmann: "Das BAMF darf hier nicht stehenbleiben. Mehr als zwei Drittel aller Asylbewerber verschleiern auf Anraten ihrer Schlepper ihre Identität und Staatsangehörigkeit. Die Erstanhörung durch das Bundesamt muss deshalb so früh wie möglich erfolgen und auch der Identitätsklärung dienen. Nur dann sind die Ausländerbehörden in der Lage, abgelehnte Asylbewerber nach Abschluss des Asylverfahrens zügig in ihre Heimatländer zurückzuführen."
Schmidt und Herrmann vereinbarten auch eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Integration. Demnächst treten Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft, die den Ausländerbehörden mehr als bisher die Pflicht zuweisen, die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs durchzusetzen. So darf künftig eine Aufenthaltserlaubnis nur noch verlängert werden, wenn festgestellt worden ist, dass der Ausländer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat. Herrmann: "Die Ausländerbehörden müssen zeitnah erfahren, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur Integrationskursteilnahme nachgekommen ist. Dazu müssen wir den Datenaustausch verbessern. Ich freue mich, dass das BAMF hier zu einem Pilotprojekt mit bayerischen Ausländerbehörden bereit ist."
Dr. Manfred Schmidt hatte zum 1. Dezember 2010 das Amt des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen. "Bayern ist ein wichtiger Partner des Bundesamts", hob Schmidt hervor. In der Integrationsarbeit vor Ort zeige sich dies in der starken Unterstützung von diversen Programmen, wie der Migrationsberatung für Erwachsene, Integrationskursen oder Integrationsprojekten in Gemeinden. Aber auch in der Flüchtlingspolitik bestehe eine enge Zusammenarbeit. "Mit der steigenden Zahl von Menschen, die Gewalt oder auch einfach Armut entfliehen, sind wir gemeinsam vor neue Herausforderungen gestellt", betonte Schmidt.
Herrmann nutzte die Gelegenheit des Besuchs zu einem Meinungsaustausch über aktuelle Fragen der Asyl- und Ausländerpolitik. Anerkennend hob er hervor, dass es dem BAMF gelungen ist, trotz deutlich gestiegener Asylbewerberzahlen die Bearbeitungszeiten bei Asylverfahren von durchschnittlich 8,5 Monate im Jahr 2009 auf derzeit 5,4 Monate zu reduzieren. Herrmann: "Das BAMF darf hier nicht stehenbleiben. Mehr als zwei Drittel aller Asylbewerber verschleiern auf Anraten ihrer Schlepper ihre Identität und Staatsangehörigkeit. Die Erstanhörung durch das Bundesamt muss deshalb so früh wie möglich erfolgen und auch der Identitätsklärung dienen. Nur dann sind die Ausländerbehörden in der Lage, abgelehnte Asylbewerber nach Abschluss des Asylverfahrens zügig in ihre Heimatländer zurückzuführen."
Schmidt und Herrmann vereinbarten auch eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Integration. Demnächst treten Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft, die den Ausländerbehörden mehr als bisher die Pflicht zuweisen, die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs durchzusetzen. So darf künftig eine Aufenthaltserlaubnis nur noch verlängert werden, wenn festgestellt worden ist, dass der Ausländer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat. Herrmann: "Die Ausländerbehörden müssen zeitnah erfahren, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur Integrationskursteilnahme nachgekommen ist. Dazu müssen wir den Datenaustausch verbessern. Ich freue mich, dass das BAMF hier zu einem Pilotprojekt mit bayerischen Ausländerbehörden bereit ist."
Pressesprecher: Oliver Platzer
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Telefax: (089) 2192 -12721
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Datum: 13.06.2011 - 12:45 Uhr
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