Neue OZ: Kommentar zu Türkei / Wahl
ID: 423727
Die Wahl in der Türkei ist überwiegend friedlich verlaufen und hat
die Demokratie gefestigt. Zumindest im Vergleich zu den Nachbarn
Syrien, Irak und Iran erscheint der muslimisch geprägte Staat wie ein
Musterland.
Die islamisch-konservative AKP verdankt den haushohen Sieg vor
allem der Popularität ihrer Führungsfigur Recep Tayyip Erdogan, aber
auch dem wirtschaftlichen Aufschwung. Dennoch ist zu begrüßen, dass
der türkische Ministerpräsident die von ihm gewünschte
Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt hat und es trotz der hohen
Zehn-Prozent-Hürde starke Oppositionsparteien gibt.
Das Wahlergebnis zwingt den Regierungschef zu Kompromissen. Das
gilt vor allem für die dringend reformbedürftige Verfassung, die das
Land noch aus der Zeit der Militärregierung wie einen Ballast mit
sich herumschleppt. Will Erdogan hier Änderungen einführen, schafft
er dies nicht im Alleingang. Er muss sich mit der Opposition
abstimmen, und das ist gut so. Denn so kann Erdogan keine Reformen
einführen, die ganz auf die AKP zugeschnitten sind, aber nicht
unbedingt dem Wohl des Landes dienen.
Auch in anderen Bereichen hat Erdogan einen Berg von Aufgaben
abzutragen: Das Justizsystem muss modernisiert werden, die
Kurdenfrage ist weiter ungelöst, und Dutzende Journalisten sitzen im
Gefängnis. Damit die Verhandlungen für einen EU-Beitritt vorankommen,
ist noch viel zu tun.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: 0541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.06.2011 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 423727
Anzahl Zeichen: 1711
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 281 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Türkei / Wahl"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).