Brandschutz im Betrieb: Gekennzeichnete Fluchtwege benutzen / TÜV Rheinland: Unternehmen brauchen Brandschutzhelfer / Ruhe bewahren und das Gebäude zügig verlassen / Anweisungen der Feuerwehr befolgen
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 50 000
Brandschäden in Unternehmen. Wer jedoch Brandschutzregeln im Betrieb
richtig umsetzt und sich im Notfall korrekt verhält, hilft kritische
Situationen für Mitarbeiter und Kollegen zu vermeiden. Laut
Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber für eine ausreichende
Anzahl an Brandschutzhelfern sorgen. Auch eine Brandschutzordnung
muss den Mitarbeitern bekannt gemacht sein. Faustregel: Bei mehr als
zehn Mitarbeitern ist dies immer erforderlich. Die Ordnung regelt das
Verhalten im Notfall und weist Flucht- und Rettungswege aus. "Für
jeden Betrieb ist es unerlässlich, die Brandschutzordnung für alle
Mitarbeiter gut sichtbar und zentral auszuhängen", rät Uwe Wendler,
Brandschutzexperte von TÜV Rheinland. Über regionale Besonderheiten
informiert die örtliche Feuerwehr.
Die Brandschutzhelfer sorgen dafür, die Regeln im Alltag und im
Ernstfall einzuhalten. Bei Feueralarm heißt es, Ruhe zu bewahren und
niemals zu versuchen, noch schnell einen Arbeitschritt zu beenden und
Gegenstände oder Wertsachen mitzunehmen. Das Gebäude sofort zügig,
aber ohne Hektik, von den oberen Stockwerken aus auf den
gekennzeichneten Fluchtwegen immer nach unten verlassen, denn Feuer
und Rauch breiten sich nach oben aus. Aufzüge sollten auf keinen Fall
benutzt werden. Geschlossene Türen auf dem Fluchtweg langsam öffnen
und sofort wieder schließen. Grund: Gerät plötzlich Sauerstoff an
Glut, kommt es zu gefährlichen Verpuffungen. Der Brandschutzhelfer
vergewissert sich, dass alle Mitarbeiter das Gebäude verlassen haben,
ohne sich selbst zu gefährden. "Wagemutige Löschversuche besser den
Profis von der Feuerwehr überlassen", empfiehlt Uwe Wendler. Alle
Mitarbeiter sollten sich am ausgewiesenen Rettungspunkt einfinden und
auf das Eintreffen der Feuerwehr warten. Den Anweisungen der
Löschkräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
Unter dem Stichwort Brandschutz finden Interessierte auf
www.tuv.com detaillierte Informationen zum Angebot von TÜV Rheinland.
Dazu zählen unter anderem Schulungen für Brandschutzhelfer sowie
Prüfungen der technischen Einrichtungen, um den Brandschutz im
Betrieb sicher zu stellen.
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Datum: 17.06.2011 - 10:00 Uhr
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