Bewertungsportal dialo.de kämpft vor Gericht für das Recht auf Meinungsfreiheit

Bewertungsportal dialo.de kämpft vor Gericht für das Recht auf Meinungsfreiheit

ID: 42657
(firmenpresse) - Nürnberg, 16. Januar 2008 – Beim Online-Auskunfts- und Bewertungsdienst dialo.de wird Tacheles geredet. Nutzer können dort Bewertungen, Tipps und Empfehlungen - aber auch Kritiken und Warnungen - abgeben. Doch obwohl die Redaktion des Portals alle Bewertungen vor der Veröffent¬lichung sorgfältig prüft und Unerlaubtes, Be¬leidigun¬gen oder Verleumdungen konsequent her¬ausfiltert, handelte sie sich juristischen Ärger ein. Denn ungünstige Bewer¬tungsprofile führen auch im Internet zu einem schlechten Ruf und verderben das Geschäft. Gewerbliche Anbieter beschäf¬tigen wegen negativer Kommen¬tare immer häufiger die Gerichte. So ge¬schehen auch bei dialo.de.

Einen guten Ruf muss man sich erarbeiten
Auslöser war der kritische Kommentar eines Mitglieds über eine Münzhand¬lung. Ihm wurde für eine seltene Münze ein extrem niedriges Kaufangebot gemacht. Der Nutzer, der seine Münze später für mehr als den dreifachen Preis bei eBay verkaufte, machte seinem Unmut Luft und be¬schrieb auf dialo.de die aus seiner Sicht unfaire Verkaufstaktik des Münz¬händlers. Das betroffene Unternehmen reagierte empfindlich und beauftragte eine Rechts¬anwaltskanzlei. Weil der Auskunftsdienst nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf keine Abschlusserklärung unter¬zeich¬nen wollte, steht nun die Unterlassungsklage bevor.

Es geht um Glaubwürdigkeit und Authentizität
„Wir stellen uns vor unsere Mitglieder und kämpfen dafür, dass neben guten auch ge¬rechtfertigte schlechte Bewertungen möglich sind. Schließlich steht die Glaubwürdigkeit unseres Empfehlungsnetzwerks auf dem Spiel“, so DIALO Geschäftsführer Peter Chlosta. Und Chlosta weiter: „Allen Firmen, die sich ungerecht behandelt fühlen, geben wir die Mög¬lichkeit eine Gegendarstellung zu schreiben und ihre Sichtweise darzu¬stellen“.

Bestätigung durch andere Urteile: Lehrerbewertung im Internet
In seiner Auffassung bestärkt wird der Web-2.0-Dienst durch vorangegangene Gerichts¬urteile, welche das Recht auf Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellen. Etwa den Fall des Schülerportals Spickmich.de. Das Kölner Ober¬landesgericht hob im November 2007 die einstweilige Verfügung einer Lehrerin gegen ihre Be¬notung auf der Internetseite wieder auf. Auch Lehrer müssen sich damit schlechte Noten auf der Homepage des Schülernetzwerks gefallen lassen, so¬lange keine diffamierende Schmähkritik geäußert wird.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über den Online-Auskunftdienst dialo.de können deutschlandweit rund 40 Millionen Dienstleister und Privatpersonen gesucht und gefunden werden. Das Besondere daran: die Bewertungsmöglichkeit. dialo-Mitglieder schreiben Bewertungen über ihre persön¬lichen Erfahrungen mit Händlern, Handwerkern und Dienstleistern. So entsteht ein Netz¬werk von Tipps, Empfehlungen und Warnungen, von dem alle Nutzer profitieren. Die im Mai 2006 in Hamburg gestartete Plattform hat Ihren Sitz seit April 2007 in Nürnberg und firmiert als DIALO GmbH & Co. KG.

Aktuell acht Mitarbeiter bauen dialo.de weiter aus. Für die Suche greift das für Nutzer und Mitglieder kostenlose Informationsportal auf die Stammdaten der Telekom zu¬rück. Dabei umfassen die Suchergebnisse u.a. Angaben zu Branchen, Stichworten, Bewer¬tungen, Öffnungszeiten, Suchergebnissen von Such¬maschinen sowie die geo¬grafische Position in einer Karte. Mehr als 20.000 registrierte Mitglieder haben bis heute etwa 30.000 Bewertungen abgegeben.



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dialo.de
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und
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Claudia Engelhardt
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Bereitgestellt von Benutzer: MMueller
Datum: 12.02.2008 - 10:38 Uhr
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