Gehaltsextras: Sprit vom Chef
Tankgutschein statt Gehaltserhöhung? Aktuelle Urteile erweitern den Spielraum für Sachzuwendungen. Wie sich das Gehalt jetzt steuer- und sozialversicherungsfrei aufbessern lässt.
Der Einsatz von Gutscheinen wird praktikabel und damit für eine zunehmende Zahl von Unternehmen zur Option. "Es kommt nicht mehr darauf an, wie der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und dem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft", betont Torsten Lambertz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der WWS in Mönchengladbach. "Maßgeblich ist allein, dass ein Anspruch auf eine konkrete Ware oder Dienstleistung eingeräumt wird." Was heißt das konkret? Es ist nicht mehr schädlich, wenn ein Höchstbetrag angegeben ist. Unerheblich ist, ob es sich um gedruckte oder digitale Gutscheine etwa in Form einer Tankkarte handelt. Zudem darf der Mitarbeiter eine beliebige Tankstelle anfahren, die Kosten vorstrecken und sich die Aufwendungen gegen Vorlage des Benzingutscheins erstatten lassen. Denn: "Auch ein Geldbetrag kann einen Sachbezug darstellen, wenn der Mitarbeiter ihn nur in einer bestimmten Weise verwenden darf", erklärt WWS-Experte Lambertz.
Es lohnt sich, bei anstehenden Gehaltsrunden die Ausgabe von Gutscheinen zu prüfen. "Die Zuwendung ist vergleichsweise gering, kommt aber eins zu eins beim Mitarbeiter an", betont Torsten Lambertz von der WWS. Wichtig allerdings: Die Grenze von 44 Euro pro Monat ist unbedingt einzuhalten, sonst wird der gesamte Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Mitarbeiter können bei Dritten einzulösende Gutscheine sammeln und erst Monate später einlösen. Auch Gehaltsumwandlungen zugunsten von Gutscheinen sind möglich, müssen aber arbeitsvertraglich fixiert werden.
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Datum: 17.06.2011 - 17:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 426577
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Stadt:
Mönchengladbach
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.06.2011
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