VIP-Management lässt sich nicht vom Kurs abbringen
Fondsgeschäftsführung schließt Beschlussverfahren souverän ab:
Trotz massiver Stimmungsmache von Anlegeranwälten: VIP-Management lässt sich nicht vom Kurs abbringen
Anleger des VIP Medienfonds 4 sprechen sich mit deutlicher Mehrheit für Ausschüttungsbeschluss sowie Feststellungsklage gegen PWC aus
Trotz teilweise erheblicher Widerstände von Anlegerbeiräten und -anwälten haben sich die Anleger des VIP Medienfonds 4 demonstrativ hinter die Fondsgeschäftsführung gestellt und bei beiden zur Abstimmung vorgelegten Punkten mit deutlicher Mehrheit ihre Zustimmung erteilt. Die Anleger hatten in einem schriftlichen Umlaufverfahren über eine Ausschüttung im Zusammenhang mit dem im Raum stehenden Rückzahlungs- und Zinsanspruch der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG (HVB) sowie über eine mögliche Feststellungsklage gegen die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC) zu entscheiden. Bei einer sehr hohen Beteiligung von über 50 Prozent stimmten die Anleger im ersten Fall mit einer Mehrheit von rund 75 Prozent, im zweiten Fall mit einer Mehrheit von rund 76 Prozent zu.
Möglich wurde das positive Votum durch das entschlossene Handeln der Fondsgeschäftsführung, die sich der von den Anlegeranwälten betriebenen fragwürdigen Stimmungsmache entgegenstellte. Diese hatten sich unmittelbar nach dem Start des Beschlussverfahrens mit gezielt einseitigen und in der Sache mehr als missverständlichen Informationen an die Öffentlichkeit gewandt. Mit den Sachargumenten auf seiner Seite gelang es dem VIP-Management diese Kampagne souverän im Interesse einer an der Sache orientierten Meinungsbildung erfolgreich abzuwehren.
Selbst Anlegeranwälte, die sich anfangs vehement und unter Androhung rechtlicher Schritte gegen den Ausschüttungsbeschluss aussprachen, konnten zu einem Einlenken bewegt werden. Gegenüber dem VIP-Management haben diese zwischenzeitlich selbstkritisch eingeräumt, dass ihr Verhalten „nicht zielführend“ gewesen ist und ihre Regressdrohung „übereilt und durch die Art der Darstellung in der Sache nicht förderlich“ war. Bereits vor Beginn des Beschlussverfahrens hatte die Fondsgeschäftsführung die HVB dazu bewegen können, einen Einredeverzicht zu erklären, der anschließend auch noch schriftlich bestätigt wurde. Damit wurden Sorgen der Anleger um etwaige finanzielle Risiken aus der Zustimmung zu diesem Beschluss entkräftet.
Peter H. Riedel, Geschäftsführer der Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH, ist mit dem erzielten Ergebnis der Abstimmung sehr
zufrieden: „Mit dem positiven Votum haben die Anleger Weitsicht und Handlungsfähigkeit bewiesen. Wir fühlen uns durch das Ergebnis der Abstimmung in unserem Kurs bestärkt und werden unseren Auftrag, die finanziellen Interessen der Fondsgesellschaft und der Anleger durchzusetzen, konsequent weiter umsetzen.“ Ungeachtet der betriebenen Eskalation, der sich die Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Beschlussfassung ausgesetzt sah, zeigt sich Riedel weiterhin offen für einen konstruktiven Dialog.
Riedel weiter: „Wir werden bei der Gestaltung von Beschlussverfahren künftig noch stärker als bislang im Vorfeld das Gespräch mit den verschiedenen Gruppierungen aus dem Kreis der Anleger suchen, um mehr und mehr für Ruhe und Stabilität zu sorgen.“Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die VIP Medienfonds
Die im Jahr 1989 gegründete Unternehmensgruppe VIP Media Gruppe mit Sitz in Grünwald gehört mit einem Gesamtproduktionsvolumen von rund 1 Mrd. US-Dollar zu Deutschlands größten Filmproduzenten. Insgesamt wurden über 50 Filmprojekte realisiert, darunter auch zahlreiche preisgekrönte Produktionen wie etwa
‚Das Parfüm’, ‚Monster’, ‚Trade’, ‚7 Zwerge’ und ‚I’m Not There’. Die eigentliche Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb der Kino-,
Fernseh- und Musikproduktionen sowie der damit zusammenhängenden Nebenrechte (insbesondere Merchandising) obliegt den vier VIP-Medienfonds (VIP1 bis VIP4). Mit der Herstellung der Filme werden verschiedene Subunternehmer beauftragt.
Die Fonds sind jeweils als eigenständige Kommanditgesellschaften organisiert, wobei die Anleger direkt oder indirekt Kommanditisten sind und die jeweilige Komplementärin mit der operativen Geschäftsleitung beauftragen. Die Rolle der Komplementärin erfüllt bei allen Fonds die Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH. Sie wird unterstützt von der Film & Entertainment VIP Medienfonds Service GmbH, die für die Fonds im Wesentlichen Dienstleistungen rund um die Produktion von Filmen erbringt.
Die Betreuung der Kommanditisten und die Öffentlichkeitsarbeit sind bei der VIP Fondsverwaltungsgesellschaft mbH angesiedelt.
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Internet: www.vip-medienfonds.de
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Datum: 14.02.2008 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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