Versicherung gegen Blitzeinschlag:Überspannungsschäden nicht immer abgesichert

Versicherung gegen Blitzeinschlag:Überspannungsschäden nicht immer abgesichert

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TV, Computer, Heizung&Co. - Versicherungen zahlen bei Blitz-Schäden nur, wennÜberspannungsschäden ausdrücklich vereinbart wurden



Versicherung gegen Blitzeinschlag:Überspannungsschäden nicht immer abgesichertVersicherung gegen Blitzeinschlag:Überspannungsschäden nicht immer abgesichert

(firmenpresse) - Gewitter und Sturmböen, die in den vergangenen Tagen und Wochen vermehrt über Deutschland hinweg gezogen sind, verursachen innerhalb weniger Minuten Schäden in Millionenhöhe. Vor allem Blitzeinschläge können trotz Versicherung teuer werden, speziell wenn sie Strom- oder Telefonleitungen treffen. Vielfach enthalten Versicherungsverträge nämlich nur einen Schutz gegen direkten Blitzeinschlag und schließen Überspannungsschäden aus.

Statistisch entladen sich jährlich durchschnittlich zwischen 2 und 2,5 Millionen Blitze über der Bundesrepublik, davon mehr als eine Million im Juli. Wird dabei ein Objekt (z. B. das Hausdach) getroffen, deckt die Hausrats- bzw. Wohngebäudeversicherung den Schaden üblicherweise ab. Schlägt der Blitz allerdings über das Stromnetz in die Wohnung ein und zerstört elektrische Geräte, hilft die Versicherung nur, wenn Überspannungsschäden mitversichert sind. Sicherheit in dieser Hinsicht bieten Zusatzpolicen in der Hausratversicherung, die als "erweiterter Schutz gegen Überspannungsschäden" bezeichnet werden, wie sich unter http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/erweiterungsmoeglichkeiten/ nachlesen lässt.

Besonders häufig betroffen von Überspannungsschäden sind neben Fernsehern, PCs, Notebooks oder HiFi-Anlagen auch regelmäßig teure Heizungsanlagen. Selbst wenn vorhandene Versicherungsverträge bereits einen Schutz vor Überspannung beinhalten, lohnt sich deshalb eventuell eine Prüfung der individuellen Versicherungssumme (VS). Entschädigungen sind in der Regel auf fünf Prozent der Versicherungssumme begrenzt, d. h. bei 60.000,- Euro VS übernimmt die Assekuranz lediglich max. 3.000,- Euro. Potenziert sich der Schaden durch mehrere Defekte, kann die finanzielle Belastung schnell höher ausfallen, als der von der Versicherung abgedeckte Schutz. Eine Erhöhung der VS kann an dieser Stelle helfen.

Mehr Informationen zur Hausratsversicherung und eine Vergleichsmöglichkeit verschiedener Anbieter finden Interessierte unter http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/hausratversicherungen/



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Datum: 24.06.2011 - 11:55 Uhr
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