Unis bieten bunten Straußan Praxissimulationen
10. Soldan-Tagung einigüber Sinnhaftigkeit von Moot Courts und Legal Clinics zur Vorbereitung auf anwaltliche Praxis
Prof. Dr. Peter Huber, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Mainz, betonte in seinem Vortrag zum Thema Moot Courts, dass die Teilnahme vor allem an internationalen Veranstaltungen wie dem Willem C. Vis Moot einen persönlichen, hohen Einsatz erfordere. Das Engagement wird aber durch eine exzellente Zusatzqualifikation belohnt, die sich bei Bewerbungen bei renommierten Kanzleien als äußerst hilfreich erweise. Als ein Mittel zur Abgrenzung von anderen angehenden Anwälten sprach er sich gegen eine verbindliche, examensrelevante Einbettung in das Jura-Studium aus.
Law Clinics, wie die auf der 10. Soldan-Tagung vorgestellte Refugeen Law Clinic Gießen, die sich auf das Tätigkeitsfeld des Asyl- und Flüchtlingsrecht konzentriert, und die Legal Clinic 2.0 der Universität Düsseldorf, die ihre Beratungsleistung in der Mehrzahl der Fälle im Bereich des Vertragsrechts erbringt, fördern übereinstimmend das Eigenerleben der realen anwaltlichen Beratungspraxis. Diese Erfahrung wird von den Anwälten begrüßt, wie Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks, der das Law Clinics-Projekt in Gießen vorstellte, und Dr. Michael Beurskens, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Düsseldorf die Legal Clinic 2.0 betreut, unisono berichteten.
Auch wenn die Law Clinics weltweit verbreitet sind und als adäquates Ausbildungsmodell gesehen werden, haben die Law Clinics, wie auch die Moot Courts in Deutschland bislang wenig Niederschlag in den Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer gefunden. Vier Bundesländer haben überhaupt keine entsprechenden Verordnungen. Bei der Beurteilung der Frage nach der Einbindung von Praxissimulationen in die juristische Prüfungspraxis und die Prüfungsordnungen kam Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens vom Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück zu dem Schluss, dass die mündliche Rechtsberatung, als Legal Clinic organisiert, in einem thematisch geeigneten Schwerpunktbereich auf die zu belegenden Wochenstundenzahl von 16 Stunden angerechnet werden könnte. Bezogen auf Niedersachsen hätte der Gesetzgeber hinsichtlich der Moot Courts mit der Einfügung des §4a Abs. 3 S. 5 Nr. 1 NJAG einem Wunsch der Fakultäten entsprochen, allerdings eine in der praktischen Umsetzung nicht ganz unproblematische Norm geschaffen. Als Prüfungsleistung kann der die Studienarbeit ersetzende Moot Court-Schriftsatz nur studienabschließend geschrieben werden, stehe damit also in zeitlicher Nähe zur Vorbereitung auf die Pflichtfachklausuren. Das wird nach Ansicht von Prof. Ahrens die Zahl der Prüflinge klein halten, die sich für diese Gestaltung interessieren.
Die Problematik der Haftung bei den Law Clinics riet Prof. Dr. Andreas Piekenbrock vom Institut für Bürgerliches Recht an der Universität Heidelberg, der in seinem Vortrag den rechtlichen Rahmen für Legal Clinics im RDG geklärt hatte, über die Gründung einer Rechtsdienstleistungs GmbH zu lösen.
Für Prof. Dr. Volker Epping vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Hannover standen einer Aufnahme von Moot Courts und Legal Clinics in den verpflichtenden Fächerkanon der juristischen Fakultäten in erster Linie rein organisatorische Hürden im Wege. Denn die Durchführung derartiger Veranstaltungen für rund 300 Studenten pro Semester sei einfach nicht leistbar. Ekkehardt Schäfer, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer schlug deshalb vor, Studenten zwischen dem 4. und 6. Semester zu einem Praxisfall bei einem Anwalt zu verpflichten.
"Die vielen Beispiele der Moot Courts und Legal Clinics haben gezeigt, dass die Universitäten ihre Skepsis der vergangenen Jahre gegenüber einer verstärkten studienbegleitenden Praxisorientierung aufgegeben haben und die Praxissimulation zur Vorbereitung auf den Anwaltsberuf aktiv unterstützen und fördern. Auch die Hans Soldan Stiftung wird in die Organisation und Durchführung von bundesweiten Moot Couts aktiv unterstützen, da in diesen Veranstaltungen angehende Juristen im fairen juristischen Wettbewerb das Handwerkszeug des Anwalts vor Gericht kennenlernen und erlernen können", erklärt Manfred Wissmann, Vorstand der Hans Soldan Stiftung.
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Soldan - Der Kanzlei-Spezialist
Soldan fördert über die gemeinnützige Hans Soldan Stiftung aktiv die Zukunft des Berufsstandes der Rechtsanwälte und Notare. In den vergangenen Jahren wurden mehr als 15 Mio. Euro Fördergelder, insbesondere für eine praxisorientierte Aus- und Fortbildung, an Institutionen der Anwaltschaft und universitäre Einrichtungen vergeben.
Die Hans Soldan GmbH ist seit über 100 Jahren der führende Anbieter des Berufs- und Fachbedarfs für Rechtsanwälte und Notare in Deutschland. Mit einem speziell auf Kanzlei-Bedürfnisse zugeschnittenen Produkt- und Dienstleistungsangebot bietet Soldan alles aus einer Hand, was eine Kanzlei benötigt. Zudem hat Soldan ein fachspezifisches Angebot für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufgebaut und unterstützt damit auch diese Branche bei einem reibungslosen Kanzleiablauf.
Das Soldan Institut für Anwaltmanagement ist eine Forschungseinrichtung auf dem Gebiet des Anwaltmanagements. Hier wird interdisziplinäres Managementwissen erarbeitet und aufbereitet. Ziel ist es, die Strukturentwicklung der Anwaltschaft forschend zu begleiten und Anregungen für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Management von Kanzleien zu entwickeln. Weitere Informationen finden Sie unter soldaninstitut.de.
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Datum: 27.06.2011 - 10:40 Uhr
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