Rückkehr der Wettbüros trotz rechtlicher Unklarheiten
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Staatsmonopolisten üben sich in der Kunst des Aussitzens
Das juristische Hin und Her hat bereits eine längere Historie. Im März 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht http://www.bundesverfassungsgericht.de, das staatliche Monopol bei Glücksspielen solle noch für eine Übergangszeit bestehen bleiben, sofern der Staat ein neues Recht schaffe und darin der Vorbeugung von Spielsucht besonderes Gewicht beimesse. Diese Übergangszeit endete am 31. Dezember 2007. Seit Anfang 2008 gilt nun der neue Glücksspiel-Staatsvertrag. Doch die juristischen Scharmützel zwischen Behörden und den Betreibern privater Wettbüros sind damit längst nicht aus der Welt geschaffen. „Es weiß noch keiner, ob der neue Staatsvertrag den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht“, sagte Klaus Dieckmann von der Abteilung Ordnungsangelegenheiten des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt gegenüber der FAZ.
„Im Sommer 2008 werden wir mit der Fußball-Europameisterschaft ein sportliches Großereignis feiern, das hoffentlich an die tolle Stimmung der Weltmeisterschaft in Deutschland anknüpft. Es wäre schön, wenn auch die privaten Wettanbietern in rechtlicher Sicherheit an diesem Ereignis teilnehmen könnten. Zum Wohle der Wettbegeisterten, zum Wohle der finanziellen Interessen des Sports, zum Wohle der Förderung von Kunst, Kultur und Sport und nicht zuletzt auch, damit viele neue Arbeitsplätze in einem boomenden Segment geschaffen werden können. Leider wird es noch eine lange Zeit dauern, bis endgültig geklärt sein wird, ob der neue Staatsvertrag überhaupt europarechtskonform ist. Doch diese permanenten Unsicherheit ist natürlich ganz im Sinne der Staatsmonopolisten, die das Ganze einfach aussitzen wollen“, kommentierte Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top Wetten AG http://www.top-wetten-ag.de, die rechtliche Gemengelage.
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Datum: 18.02.2008 - 15:58 Uhr
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Freigabedatum: 18.02.2008
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