Steuervorteile für Islamistenverein: Heftige Kritik vom Verfassungsschutz

Steuervorteile für Islamistenverein: Heftige Kritik vom Verfassungsschutz

ID: 431740
(ots) - Der Präsident des niedersächsischen
Verfassungsschutzes, Hans-Werner Wargel, hat kritisiert, dass der
radikal-islamische Verein "Einladung zum Paradies" (EZP) seit drei
Jahren als "gemeinnützig" anerkannt sei und damit Steuervorteile
genieße. Die Gruppe wird seit langem vom Verfassungsschutz
beobachtet.

Dem NDR Magazin "Panorama Nord" (Dienstag, 21.15 Uhr, NDR
Fernsehen) sagte Wargel, dass man schon vor einigen Jahren die
zuständigen Finanzbehörden darauf hingewiesen habe, dass es bei der
Gruppierung klare islamistische Bezüge gebe und man deshalb eine
Gemeinnützigkeit ablehne. "Spätestens jetzt, mit den Erkenntnissen,
die heute über die Gruppe öffentlich vorliegen, wäre eine solche
Gemeinnützigkeit abzuerkennen."

EZP gehört der islamischen Strömung des Salafismus an, die wegen
ihrer strengen Auslegung des Korans als besonders fundamentalistisch
und gefährlich gilt. Verfassungsschützer sehen im Salafismus einen
"Nährboden des Terrorismus". So unterhielten etwa die Mitglieder der
sogenannten "Sauerland-Gruppe" Kontakte zu Vertretern von EZP.
Prominentester Prediger des Vereins ist Pierre Vogel.

Auch der Wirtschaftsprüfungsexperte Professor Carl-Christian
Freidank von der Universität Hamburg forderte die Finanzbehörden auf,
EZP die Gemeinnützigkeit zu entziehen: "Dies muss unverzüglich
geschehen, wenn ein Verein in einem Verfassungsschutzbericht genannt
ist und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt",
sagte er dem NDR Magazin. Die zuständige Oberfinanzdirektion
Niedersachsen wollte sich auf Anfrage von "Panorama Nord" mit Verweis
auf das Steuergeheimnis nicht äußern. Die Befreiung des Vereins von
der Körperschafts- und Gewerbesteuer läuft zum 30. Juni 2011 aus.
Sollte bei einer Prüfung festgestellt werden, dass die Kriterien für
eine Gemeinnützigkeit nicht erfüllt waren, kann der Status auch


rückwirkend aberkannt werden; die nicht gezahlten Steuern könnten
dann nachträglich eingefordert werden.

EZP teilte dem NDR mit, dass man sich in der Vergangenheit
gemeinnützig verhalten habe und auch für die Zukunft eine
Verlängerung der Gemeinnützigkeit anstrebe.

2008 hatte das Finanzamt Braunschweig-Altewiekring dem Verein EZP,
der damals noch unter dem Namen "Islamisches Bildungs- und
Kulturzentrum Braunschweig" firmierte, die Gemeinnützigkeit
bescheinigt. Basis dafür war die Satzung des Vereins. Darin wird u.a.
als Ziel formuliert, "Vorurteile und Missverständnisse gegenüber dem
islamischen Glauben abzubauen" sowie die "Integration von den in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Muslimen" zu fördern.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Robert Bongen, Redaktion
"Panorama Nord", Tel. 040/4156-4785.



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Datum: 28.06.2011 - 13:16 Uhr
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