ots.Audio: Crash-Falle Autobahn-Raststätte

ots.Audio: Crash-Falle Autobahn-Raststätte

ID: 432170
(ots) -
Endlich Sommerferien. Die Autos werden für den Urlaub gepackt und
dann geht es los auf die Autobahn dem Ferienziel entgegen.
Zwischendurch muss man natürlich auch mal Pause machen. Und hier
lauert die Crash-Falle Autobahn-Raststätte, eine Gefahr, die nicht zu
unterschätzen ist. Das wollten wir genauer wissen und haben darum TÜV
SÜD -Experte Philip Puls gefragt, warum es immer wieder zu schweren
Unfällen auf den Autobahn-Rastplätzen kommt:

0-Ton: 18 Sekunden

Aufgrund der immer größeren Lkw Anzahl und auch den Lkw Kilometern
auf unseren Autobahnen, haben wir das Problem, dass natürlich auch
die ihre Ruheplätze und Zeiten einhalten müssen. Die Lkw stehen
teilweise dann, bei überfüllten Rastplätzen, bis auf die
Standstreifen hinaus und daher kommt es immer wieder zu größeren
Unfällen.

Was können Pkw-Fahrer tun, um solche Unfälle zu vermeiden?

0-Ton: 19 Sekunden

Der wichtigste Punkt als Autofahrer ist zu beachten, dass Sie das
Tempo rigoros drosseln, d.h. maximal mit 40 km/h einfahren, besser
noch mit 30. Sie müssen bedenken, wenn Sie von der Autobahn
runterkommen, ist Ihr Auge und Ihr Gefühl an eine hohe
Geschwindigkeit gewohnt. Sie kommen sich vor, wie, wenn Sie stehen.
Aber nichts desto trotz, diese Geschwindigkeit ist unbedingt
einzuhalten.

Haben Sie noch weitere Tipps, wie man sich generell auf
Autobahn-Raststätten verhalten sollte, damit nichts passiert?

0-Ton: 21 Sekunden

Wenn es dunkel ist, sollten Sie darauf achten, dass Sie wirklich
mit besonderer Vorsicht reinfahren. Wenn Sie es ermöglichen können,
mal kurz Fernlicht anmachen, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Im Speziellen im Bereich der Raststätten oder dort wo
Kinderspielplätze sind oder wo die Toilette sind, mit besonderer
Vorsicht fahren. Das sind eigentlich die wichtigsten Punkte, die Sie


dort beachten müssen.

Bevor Sie weiterfahren, schauen Sie noch mal in Ruhe nach, ob Sie
auch alles wieder eingepackt haben. Wer etwas vergessen hat, darf
nämlich erst bei der nächsten Ausfahrt umdrehen, berichtet der TÜV
SÜD, denn Wenden oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten,
da alle Fahrbahnen in der Regel Teil der Autobahnen sind.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
FÜR DIE REDAKTEURE:
Ein neuer Service für Sie: Den dazugehörigen Podcast bzw. fertig
gebauten Beitrag finden Sie auf der Homepage von TÜV Süd.

Kontakt: TÜV SÜD AG, Frank Volk, Telefon: +49 89/57 91- 16 67
E-Mail: frank.volk@tuev-sued.de

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Datum: 29.06.2011 - 04:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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