Aggression, Mord und Selbstmord durch Psychopharmaka

Aggression, Mord und Selbstmord durch Psychopharmaka

ID: 43344

Menschenrechtsverein ruft bundesweit kriminologische Institute auf, die Schaffung einer „neuen Kategorie von Straftätern" zu untersuchen.



(firmenpresse) - München: Der in München ansässige Dachverband des Vereins Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM) fordert in einem bundesweiten Schreiben an mehrere Dutzend kriminologische Forschungsstellen, Polizei- und Kriminalwissenschaftler, die Untersuchung von Verbrechen und Gewalttaten, die durch den Einfluss von Psychopharmaka geschehen, deren gewalt- und aggressivitäts-verursachendes Potential wissenschaftlich belegt ist.

Am 13. Januar 2008 erschoss ein 44-jähriger Feuerwehrmann in Lauda-Königshofen seine 42 Jahre alte Ehefrau, seinen 15 Jahre alten Sohn und seine 9 Jahre alte Tochter, bevor er sich anschließend selbst richtete. Wie der zuständige Kriminalhauptkommissar Fritsch vergangene Woche auf Anfrage eines Mitarbeiters der KVPM mitteilte, stand der bislang strafrechtlich unauffällige Familienvater unter dem Einfluss von Psychopharmaka.

Wenige Wochen zuvor ermordete in Schleswig-Holstein eine Mutter ihre fünf Kinder, sie war zuvor in psychiatrischer Behandlung.
Verbrechen nach der Verabreichung von Psychodrogen häufen sich, doch in Deutschland trägt bislang kein Mediziner für die Tat seines Patienten eine Mitschuld, nicht einmal dann, wenn er es unterlassen hat auf diese verheerenden Nebenwirkungen hinzuweisen. Dabei ist es erwiesen, dass erst die „Behandlung" mit bestimmten psychiatrischen Tabletten manche Menschen zu teilweise bestialischen Verbrechern machen können.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMEA) verlangt deshalb seit 2006 von den Herstellern einiger Antidepressiva deutliche Warnhinweise auf Beipackzetteln, da festgestellt wurde, dass sie u.a. Aggressivität, gewalttätiges Verhalten und Selbstmordgedanken verursachen können.

Bernd Trepping, Vorstand der KVPM Deutschland e.V., sagt in dem Schreiben an die Kriminologischen Institute: „Bei zahlreichen Psychopillen ist ein gewalt- und aggressionsförderndes Potential nachgewiesen. Psychiater schaffen mit der Verabreichung von Psychopillen eine Art neue Kategorie von Straftätern. Es handelt sich dabei um Menschen, die strafrechtlich bislang nicht nennenswert in Erscheinung getreten waren, kein fassbares Motiv aufweisen und, scheinbar urplötzlich, besonders schwere oder brutale Gewalttaten verüben."


Die US-amerikanische Lebens- und Arzneimittelbehörde (FDA) hatte im Juni 2005 „mögliche Sicherheitsbedenken" im Zusammenhang mit der Verabreichung bestimmter Psychopharmaka ausgesprochen.

Die KVPM fordert, dass die Zahl der Straftäter, die während der Tat unter Einfluss von Psychodrogen standen, oder unter dem Einfluss von Entzugserscheinungen von Psychopharmaka, bei Ermittlungen in Gewaltverbrechen routinemäßig ermittelt und zentral erfasst werden muss.
Obwohl Psychiatern die verheerenden Nebenwirkungen von Psychodrogen bekannt sind, sind von diesem Berufsstand keine effektiven Konsequenzen zu erwarten. Die KVPM zählt deshalb auf die Kriminologen.

Der Sozialpsychiater Dr. Dieter Lehmkuhl, ehemaliger Leiter des sozialpsychiatrischen Dienstes in Berlin, gab kürzlich in einem Aufsatz die Antwort für die unkritische Stimmung der Psychiater: „Weil wir kaum noch industrieunabhängige Pharmaforschung und Produktinformation haben und viele Fachverbände und Fachzeitschriften von der Industrie beeinflusst sind und gesponsert werden. (...) Die selbstkorrektiven Potenziale der Psychiatrie sind offensichtlich sehr gering. Solche Irrationalismen halten sich in der Psychiatrie lange und hartnäckig, auch wenn bekannt ist, dass Patienten dadurch geschädigt werden."

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Die Arbeit der KVPM basiert auf der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948), der "Europäischen Konvention über Menschenrechte und Grundfreiheiten" (verabschiedet am 4. November 1950 in Rom von den Außenministern der europäischen Mitgliedsstaaten), dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie auf der "Menschenrechtserklärung für geistig Kranke", wie sie im Januar 1970 von der "International Commission on Human Rights" ausgearbeitet wurde. Die KVPM setzt sich für die Menschenrechte in der Psychiatrie ein.



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Bernd Trepping, Amalienstraße 49a, 80799 München
Tel: 089 – 2730354, Fax: 089 – 28986705, www.kvpm.de



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Datum: 21.02.2008 - 08:55 Uhr
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