Fragwürdige Maßnahmen des Fiskus
ID: 43404
Wie der Staat sein Wettmonopol sichern will
Mit einer Feststellungsklage und einem Eilantrag zur Sicherung des Status quo des derzeitigen Wettangebotes, insbesondere bezüglich ihres Internetangebotes, hatte sich die Sportwetten Gera GmbH an das Verwaltungsgericht Gera gewendet. Angesichts des generellen Verbots von Internet-Wetten im Thüringischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag galt es, Rechtssicherheit zu erhalten und irreversible, erhebliche Schäden für das Unternehmen und seine Mitarbeiter abzuwenden, so der VDSD-Pressedienst.
Nach Angaben von Andreas Pietsch, Geschäftsführer von Sportwetten Gera, sind durch das Vorgehen des Freistaates Thüringen rund 50 Arbeitsplätze in Gera in ihrer Existenz bedroht. Der Prozessvertreter RA Dr. Andreas Zumschlinge berichtete über sehr fragwürdige Maßnahmen des Staates, mit denen er im Sinne einer Monopolsicherung vollendete Tatsachen schaffe wolle. Laut Zumschlinge sei der Fiskus bereits an Telekommunikationsunternehmen herangetreten, um diesen mit strafrechtlichen Konsequenzen zu drohen, sollten sie den Anbietern von
Internetwetten weiterhin die erforderliche Technik zur Verfügung stellen.
Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG http://www.top-wetten-ag.de, zu dem auch die Unternehmen Betwitch http://www.betwitch.com und Wettcorner http://www.wettcorner.com gehören, zeigt sich von solchen Äußerungen nicht überrascht: „Schon seit geraumer Zeit können wir beobachten, dass dem Staat anscheinend fast jedes Mittel recht ist, um sein Monopol zu verteidigen. Er kämpft dabei nicht elegant mit dem Florett, sonder holt immer wieder die große juristische Keule heraus. Ich halte Drohungen und Repressionen gegenüber privaten Wettanbietern allerdings für keine gelungene Überzeugungsarbeit.“
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Datum: 21.02.2008 - 15:35 Uhr
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Freigabedatum: 21.02.2008
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