Novelle der Verpackungsverordnung
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BellandVision setzt auf Partnerschaft mit dem Handel
Die vom Bundestag verabschiedete Rechtsverordnung bestimmt, dass der Handel Verkaufsverpackungen grundsätzlich nur an private Endverbraucher abgeben darf, wenn diese bei einem dualen System beteiligt wurden. Allerdings verengt der Verordnungsgeber nach Auffassung von BellandVision die Beteiligungspflicht auf die Abfüller von Verkaufsverpackungen, also die Industrie. Die Abgabe an den Endverbraucher erfolge aber in der Regel durch den Handel. Daher stehe dieser besonders in der Pflicht und muss sich entsprechend absichern. Zusätzlich drohten dem Handel bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder.
„Anders als andere duale Systeme bindet BELLANDDual deshalb den Handel in die Kooperation mit den beteiligungspflichtigen Abfüllern ein“, teilt das Unternehmen mit. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten und BellandVision könne der Handel dadurch effektiv sicherstellen, dass keine unlizenzierten Verpackungen an Endverbraucher abgegeben werden. Für alle Beteiligten werde auf diese Weise die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen erstmals transparent.
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Datum: 25.02.2008 - 13:13 Uhr
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Freigabedatum: 25.02.2008
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