E.ON Mitarbeiter dringt in Keller ein - Konzern weigert sich den Sachschaden zu bezahlen
ID: 437214
Wir alle kennen es, meistens einmal im Jahr kommen die Mitarbeiter oder Beauftragten der Energielieferanten zu uns ins Haus und lesen die Zähler ab. Nichts ungewöhnliches, doch was ist, wenn diese Personen einen Schaden in Ihren vier Wänden verursachen? Dann haben Sie wohl Pech gehabt und bleiben auf Ihren Schaden sitzen, auch wenn die Sachbeschädigung vorsätzlich und mutwillig begangen wurde.
Dem Mieter gefiel dieses Eindringen gar nicht und die Sachbeschädigung wollte er ersetzt haben. Das wiederum wollte der Energieversorger nicht. „…Der Neuwertschaden (…) des Kalenders ist nicht nachgewiesen. Erstattungsfähig wäre ohnehin nur der Zeitwertschaden. Dieser ist ebenfalls nicht nachgewiesen“, antwortete ein Mitarbeiter des Abrechungsservice von E.ON Westfalen Weser und sieht die Angelegenheit als erledigt an. Es wurden mit dem Geschädigten weitere Telefonate geführt, E-Mails geschrieben und so eine Menge interner Kosten bei E.ON verursacht. Diese sind sicherlich um ein vielfaches Höher als die Ersatzzahlung, um die der Geschädigte bat. Noch befremdlicher ist allerdings, dass E.ON auch Strafanzeigen gelassen entgegensieht. „Sollten Sie trotzdem Strafanzeige erstatten, was wir sehr bedauern würden, so ist diese auf die E.ON Westfalen Weser Energie Service GmbH zu stellen“, so der Mitarbeiter vom Abrechnungsservice weiter in seiner Antwortmail.
Seien Sie also gewarnt und sehen Sie den E.ON-Mitarbeitern lieber etwas genauer auf die Finger.
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Datum: 07.07.2011 - 13:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Energie & Umwelt
Meldungsart: Personalie
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.07.2011
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