Arrest zu Gunsten eines Geschädigten der Akura Kapital Management AG

Arrest zu Gunsten eines Geschädigten der Akura Kapital Management AG

ID: 441141

München, den 14.07.2011 – Zu Gunsten eines Anlegers der Akura Kapital Management AG und der Akura Kapital II Management AG, Würzburg, hat das Amtsgericht Würzburg mit Beschluss vom 08.07.2011 zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Verantwortlichen der Akura-Firmen einen dinglichen Arrest erlassen.



(firmenpresse) - Der Geschädigte hatte eine Anlage in Form einer atypisch stillen Beteiligung an der Akura abgeschlossen sowie Genussrechte der Akura II erworben. Nach Ansicht des Gerichts hat der Anleger einen Arrestanspruch aus unerlaubter Handlung glaubhaft gemacht.

Anlegern wurde angeboten sich als atypisch stiller Beteiligter an den Firmen Akura I bis IV zu beteiligen oder Genussrechte dieser Firmen zu erwerben. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen zwei Verantwortliche der Akura-Gruppe wegen des Verdachtes des gemeinschaftlichen Betruges in besonders schweren Fällen. Über das Vermögen der Firmen Akura I bis IV ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Geschädigte müssen aber unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft selbst zivilrechtlich aktiv werden, um das von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Nach Information der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, die Geschädigte Anleger der Akura-Gruppe vertritt, könne nun aufgrund des Arrestes Pfändungen in Vermögenswerte des Verantwortlichen bewirkt werden, um eine Rückzahlung des Kapitals zu erreichen.


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Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München überprüft in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalanlagerecht die Durchsetzung oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung im Zusammenhang mit verschiedenen Anlageformen, insbesondere Wertpapiergeschäften, Investmentgeschäften sowie Anlagen in Immobilien, Immobilienfonds und Gesellschaftsbeteiligungen. Im Bereich der unseriösen Geschäfte des Grauen Kapitalmarktes oder des Anlagebetruges vertritt die Kanzlei ausschließlich geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von Regressansprüchen.



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Datum: 14.07.2011 - 14:31 Uhr
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