Kurtaxe und Kurbeitrag sind in Bayern Qualitätssiegel
Kurtaxe und Kurbeitrag sind in Bayerischen Kurorten und Heilbädern keine verdeckte Urlaubssteuer, mit der die Gemeindekassen aufgefüllt werden. Sie sind ein wichtiges Erfolgsmittel, mit dem die ganz besondere Infrastruktur der jeweiligen Orte finanziert wird. Diese Infrastruktur, die in normalen Orten vergleichbarer Größe und Lage nicht zu finden ist, erfordert eine bewusste Förderung und trägt entscheidend zur hohen Qualität der Orte in diesem Bereich bei.

(firmenpresse) - Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) möchte bewusst herausstellen, dass die Erhebung einer Kurtaxe in den Bayerischen Staatsbädern bzw. eines Kurbeitrags in den bayerischen staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, weder intransparent ist, noch Extragewinne für die Gemeinde darstellt. Klaus Holetschek, der erste Vorsitzende des BHV und Bürgermeister von Bad Wöris-hofen, betont: „Kurtaxe und Kurbeitrag in Bayern sind ein Qualitätssiegel und Erfolgsmittel um die hohen Infrastrukturstandards der Orte zu gewährleisten“.
Die Infrastruktur, die die bayerischen Kurorte und Heilbäder den Kurgästen und Erholungsurlaubern zur Verfügung stellen ist ein herausragendes Qualitätsmerkmal, das im alltäglichen Umfeld eines vergleichbaren normalen Ortes nicht zu finden ist. Dabei handelt es sich nicht nur um ein weit über Durchschnitt ausgebautes öffentliches Nahverkehrsnetz, sondern auch um die Pflege der ausgedehnten Park- und Freizeitanlagen, um die Instandhaltung von historischen Gebäuden, Theatern, Konzertsälen oder Kurhäusern, um die Finanzierung eines vielseitigen Kulturprogramms wie etwa Konzerte oder Vorträge, sowie um umfassende weitere ortsspezifische Veranstaltungs- und Erlebnisangebote. Laut Holetschek steht der Kurbeitrag bzw. die Kurtaxe demnach „für die touristische Lebensgrundlage der Orte und für die nachhaltige Entwicklung der Zukunft“.
Die Kur- und Gastkarten in den Kurorten und Heilbädern ermöglichen den Besuchern zudem zahlreiche freie Angebote und Vergünstigungen. Von der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs über freien Eintritt zu Kurkonzerten und Gästeprogrammen wie Wanderungen oder Fahrradtouren bis zur unentgeltlichen Nutzung von Lesesälen, bieten die Orte vielfältige Betätigungsmöglichkeiten, die für den Gast je nach Nutzung ein Sparpotential im dreistelligen Eurobereich bedeuten können – und das bei Gebühren von nicht mehr als bis zu 3,30 Euro täglich.
Der BHV möchte sich mit dieser Betonung der positiven Effekte der Kurtaxe bzw. Kurbeiträgen in Bayern auch gegen die Kritik des ADAC an der Höhe der Kurtaxe in fünf ausgewiesenen deutschen Nord- und Ostseebädern im Vergleich zu anderen europäischen Badeorten stellen. „Der hohe infrastrukturelle Standard der Kurorte und Heilbäder ist im Allgemeinen absolut kein Normalstandard und in seiner Güte nicht intereuropäisch vergleichbar“, so Holetschek; die Kritik des ADAC halte er für wenig durchdacht und im Kern verfehlt.
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Der Bayerische Heilbäder-Verband wurde am 1. März 1948 gegründet und ist damit der älteste Regionalverband im deutschen Bäderwesen. Er ist die wichtigste Organisation im Kurbereich auf Landesebene. Der Verband hat seinen Sitz in Bad Füssing. Unter dem Dach des Bayerischen Heilbäder-Verbandes sind derzeit 47 Kommunen und 20 Kurbetriebe organisiert. Alle Orte sind vom Freistaat Bayern als Heilbäder, Kneipp- oder Schrothkurorte, heilklimatische Kurorte oder Luftkurorte anerkannt. Ein Hauptziel des Bayerischen Heilbäder-Verbandes ist die Förderung der Gesundheit durch qualifizierte Kuren, Reha-Maßnahmen und gesundheitsbetonte Urlaubsprogramme. Der Verband vertritt die Interessen der bayerischen Heilbäder in den verschiedensten Bereichen – insbesondere gegenüber den Parlamenten, Ministerien, Sozialversicherungen, Krankenkassen und anderen Institutionen in Deutschland sowie auf europäischer Ebene. Um die hohe Qualität des Angebots in allen Bereichen zu sichern, fördert der Verband die Kurortmedizin, die Kurortwissenschaft und die Bäderwirtschaft. Er engagiert sich zudem dafür, dass die typischen Naturheilmittel der jeweiligen Orte Qualitätspfeiler des Gesundheitsangebotes bleiben.
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Datum: 14.07.2011 - 14:50 Uhr
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Freigabedatum: 14.07.2011
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