MiFID im Praxistest
Göttingen, 3. März 2008 – Deutschland hat die Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID umgesetzt. Sie gibt den richtigen Weg für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Anleger am Wertpapiermarkt vor. Aber Besserungsbedarf besteht weiterhin.

(firmenpresse) - Die neuen Pflichten der Finanzdienstleister
Seit November 2007 gelten die neuen Regelungen der Europäischen Finanzmarktrichtlinie, die die Rechte von Anlegern schützen und den Markt durch verstärkten Wettbewerb effizienter machen sollen.
Die Regelungen im Überblick:
- Anlegern sind ausreichende Informationen über die Produkte zur Verfügung zu stellen
- Ein Angebot muss für den Anleger verständlich und geeignet sein
- Sämtliche Kosten, Gebühren und Provisionen sind offenzulegen
- „Best Execution“, d.h. ein Anlegerauftrag ist so effizient wie möglich auszuführen
- Auch Anlageberater müssen eine Genehmigung der BaFin haben
Die Meinungen gehen auseinander
Kritik an den Bestimmungen der MiFID wird vor allem von Anlegerschutzanwälten geäußert. Sie bemängeln vor allem die bei den Anlegern verbliebene Beweislast. Unter den Finanzdienstleistern gehen die Meinungen weit auseinander: Während die Einen vor allem den großen bürokratischen Aufwand und die hohen Kosten der Software-Umstellung kritisieren, sehen sich andere im Vorteil, weil sie die neuen Regelungen teilweise bereits vor der Umsetzung der MiFID freiwillig befolgt haben. Insbesondere die Finanzdienstleister, die anderen Beratern ein sog. Haftungsdach gewähren, sind jetzt klar im Vorteil, weil die angeschlossenen Berater die Geschäfte über sie abwickeln.
MiFID – Chance oder Schaden?
Die Europäische Finanzdienstleistungsrichtlinie soll Anleger vor versteckten Kosten und unredlichen Anbietern auf dem Finanzmarkt schützen. Viele Anbieter von Finanzdienstleistungen befolgten bereits aus eigener Motivation einen Großteil der nunmehr verbindlichen Regelungen. Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille. „Denn die Bestimmungen der MiFID sind längst nicht bei allen Finanztransaktionen zu beachten“, so der Kapitalmarktrechtler Matthias Gündel von der Kanzlei Gündel & Katzorke. „Beispielsweise sind die Regelungen über die beste Ausführung nicht beim Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen zu beachten und selten wird darauf hingewiesen, dass mitunter ein Erwerb oder die Veräußerung über die Börse kostengünstiger sein kann.“ Hintergrund hierfür: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei der Abwicklung über die Fondsplattformen die bestmögliche Ausführung gewährleistet ist.
Insbesondere Anlageberater können von den neuen Regelungen profitieren, wenn sie selbst eine Erlaubnis besitzen. Denn einerseits stellt die Zulassung durch die BaFin eine Art Gütesiegel dar und anderseits können sie mit dem „Europäischen Pass“ in anderen Staaten der EU tätig werden – ein klarer Wettbewerbsvorteil. Jedoch haben relativ wenige Anlageberater die entsprechende Erlaubnis beantragt. „Stattdessen sind sie unter ein sog. Haftungsdach geschlüpft, was vor dem Hintergrund der mit der Erlaubnispflicht verbundenen laufenden Kosten und dem nach wie vor ungeklärten Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst nicht weiter verwunderlich ist“ meint Gündel. Derzeit nutzen über 530 Berater und Unternehmen diese Möglichkeit, um auch nach Inkrafttreten der neuen Regelungen weiterhin ihre Beratungsleistungen anbieten zu können.
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Die Kanzlei betreut seit vielen Jahren kleine und mittelständische Unternehmen in allen praktischen und rechtlichen Fragen der (Eigen-) Kapitalbeschaffung. Tätigkeitsschwerpunkte sind die Beratung und Umsetzung von Transaktionen in den Bereichen Private Equity und Mezzanine-Kapital, insbesondere die umfassende Betreuung von Unternehmen im Rahmen außerbörslicher Kapitalmarktemissionen, strukturierter Finanzierungen und institutioneller Mezzanine-Programme. Sie hat eine Vielzahl von mittelständische Unternehmen an die Kapitalmärkte geführt und es ihnen ermöglicht, ihre Kapitalausstattung mittels der geeigneten Finanzierungsinstrumente nachhaltig zu verbessern.
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Datum: 04.03.2008 - 09:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:
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Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 03.03.2008
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