MONTRANUS Medienfonds: von Buttlar Rechtsanwälte erstreitet weitere Urteile gegen Helaba Dublin
ID: 441702
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MONTRANUS Medienfonds: von Buttlar Rechtsanwälte erstreitet weitere Urteile
gegen Helaba Dublin
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15.07.2011 - Die Landgerichte München (Urteil vom 04.05.2011, Az. 22 O 14631/10
- nicht rechtskräftig) und Passau (Urteil vom 24.06.2011, Az. 1 O 634/10 - nicht
rechtskräftig) haben die Helaba Dublin in zwei aktuellen Urteilen zur
Rückabwicklung von Beteiligungen an den MONTRANUS Medienfonds I und II
verurteilt. Genauso hatten bereits im April 2011 die Landgerichte Stuttgart und
Potsdam entschieden.
Anleger können Geschäfte auch heute noch widerrufen
Auch die neuen Urteile stellen fest, dass die von der Helaba Dublin verwandten
Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Somit
können die Anleger die mit der Bank zur Finanzierung der Fondsbeteiligungen in
den Jahren 2003 und 2004 abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch heute noch
widerrufen. Die von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Kläger
können nunmehr die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich
erhaltener Ausschüttungen verlangen. Weiterhin haben sie Anspruch auf Verzinsung
des eingesetzten Eigenkapitals in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Und
schließlich müssen sie die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen sie
ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.
Hintergrund
Integraler Bestandteil der Beteiligungen an den Fonds MONTRANUS I bis III waren
obligatorische Finanzierungen, die die Anleger bei der Helaba Dublin aufnehmen
mussten. Mit diesen Darlehen wurde knapp die Hälfte der Beteiligungsbeträge
finanziert. Den Rest mussten die Anleger durch Eigenkapital aufbringen. Das
Gesamtvolumen der drei MONTRANUS Fonds beträgt rund 700 Mio. EUR.
Bei den MONTRANUS Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, mit
denen aus der Vermarktung von Kinofilmen Einnahmen erzielt werden sollen. Nach
den jüngst von der Fondsverwaltung des MONTRANUS I bekannt gegebenen Zahlen
liegen die variablen Lizenzeinnahmen des Fonds 47 Mio. USD unter den
prognostizierten Zahlen. Bei dem Fonds MONTRANUS III liegt die Abweichung bei
60 Mio. USD und bei MONTRANUS II sogar bei 76 Mio. USD. Demzufolge müssen die
Anleger mit erheblichen Verlusten rechnen.
Auswirkungen der Urteile
Wirtschaftlich führt der Widerruf auf der Basis der neuen Urteile beispielsweise
bei einer Beteiligung an dem Fonds MONTARNUS II in Höhe von EUR 50.000,00 zu
einem Zahlungsanspruch in Höhe von ca. EUR 21.600,00. Die Ausschüttungen in Höhe
von rund EUR 5.000,00 sind hierbei bereits berücksichtigt. Hinzu kommen noch
Zinsen in Höhe von über EUR 10.000,00. Außerdem muss das Darlehen in Höhe von
EUR 23.400,00 nicht zurückgeführt werden.
Frau Rechtsanwältin Anja Richter, die die neuen Urteile erstritten hat, rät
betroffenen Anlegern: "Durch diese Entscheidungen verbessern sich die
Erfolgsaussichten für enttäuschte Gesellschafter der MONTRANUS Fonds weiter. Wer
nicht jahrelang warten will, bis die steuerrechtlichen Fragen endgültig geklärt
sind, sollte die rechtlichen Möglichkeiten zum Exit jetzt prüfen lassen."
Rechtsanwalt Wolf von Buttlar stellt ergänzend fest: "Die Urteile der
Landgerichte München und Passau zeigen einen klaren Trend auf. Dieser Trend wird
sich fortsetzen, nachdem schon weitere Gerichte erklärt haben, dass die
Widerrufsbelehrungen der Helaba Dublin nicht den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen. Daran zeigt sich, dass wir mit der für unsere Mandanten
entwickelten Strategie auf dem richtigen Weg sind."
Über von Buttlar Rechtsanwälte:
Die Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisiert. Acht Juristen, darunter drei Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen
geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein
weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte
Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom
17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für
Anlegerschutz in Deutschland.
Kontakt:
von Buttlar Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Wolf von Buttlar und Rechtsanwältin Anja Richter
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Löffelstraße 44
70597 Stuttgart
Telefon: 0711-32091820
Fax: 0711-32091860
E-Mail:kanzlei@vonbuttlar.com
www.vonbuttlar.com
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Löffelstr. 44 Stuttgart Germany
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Datum: 15.07.2011 - 10:37 Uhr
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