DGAP-News: IKB Deutsche Industriebank AG: IKB startet Prozess zum Rückkauf von SoFFin-garantierten Anleihen
ID: 442607
IKB Deutsche Industriebank AG: IKB startet Prozess zum Rückkauf von
SoFFin-garantierten Anleihen
18.07.2011 / 10:58
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IKB startet Prozess zum Rückkauf von SoFFin-garantierten Anleihen
NOT FOR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES OF AMERICA, AUSTRALIA, CANADA AND
JAPAN
[Düsseldorf, 18. Juli 2011] Die IKB Deutsche Industriebank AG lädt die
Investoren der SoFFin-garantierten Anleihen ISIN DE000A0SMN03 (Fälligkeit
27. Januar 2012, 2,875 %) und ISIN DE000A0SMN45 (Fälligkeit 13. März 2012,
2,625 %) zur Abgabe von Angeboten für den Rückkauf von bis zu 1,5 Mrd. EUR
der Schuldverschreibungen an (davon maximal 1,0 Mrd. EUR der ISIN
DE000A0SMN03).
Nach Abschluss des Rückkaufs wird die IKB SoFFin-Garantien in Höhe des
zurückgekauften Volumens vorzeitig zurückzugeben. Der heutige
SoFFin-Garantierahmen für die IKB beträgt - nach planmäßiger Rückzahlung
der SoFFin-Anleihe mit Fälligkeit 29. April 2011 und der darüber
hinausgehenden vorzeitigen Rückgabe von Garantien in Höhe von 0,4 Mrd. EUR
- aktuell 8,6 Mrd. EUR.
Das heute veröffentlichte Public Tender Offer im Bookbuilding Verfahren
endet am 28. Juli 2011. Der Rückkaufpreis wird nach Ende der
Einladungsfrist auf der Grundlage des nach den allgemeinen
Marktgepflogenheiten interpolierten EURIBOR abzüglich 60 Basispunkten
festgelegt. Joint Deal Manager der Transaktion sind die Deutsche Bank AG
und die IKB und Tender Agent ist die Deutsche Bank AG.
Das im Zusammenhang mit der Einladung zur Abgabe von Angeboten erstellte
Invitation Memorandum istüber den Tender Agent, Deutsche Bank AG, London
Branch, Trust&Securities Services, Winchester House, 1 Great Winchester
Street, London EC2N 2DB, United Kingdom, Telefon London: +44 207 547 5000,
Frankfurt: +49 69 910 34907, Fax: +44 207 547 5001, E-Mail:
xchange.offer@db.com erhältlich.
Disclaimer
Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Kauf oder eineöffentliche
Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitztümer), Australien,
Japan oder Kanada oder an Personen im Vereinigten Königreich von
Großbritannien, in Belgien, Frankreich oder in einer anderen Jurisdiktion
dar, an die ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzmäßig
wäre.
Die Verbreitung des Invitation Memorandums kann in bestimmten Ländern und
Gebieten gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die IKB Deutsche
Industriebank Aktiengesellschaft, die Joint Dealer Managers und der Tender
Agent fordern hiermit sämtliche Personen, in deren Besitz das Invitation
Memorandum gelangt, auf, sichüber derartige Beschränkungen zu informieren
und diese einzuhalten.
Ende der Corporate News
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Wilhelm-Bötzkes-Straße 1
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Telefon: +49 (0)211 8221-4511
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Datum: 18.07.2011 - 10:58 Uhr
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